Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart


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Aktuelles

Pressemitteilung zur Polizeigewalt gegen die Revolutionäre 1. Mai Demonstration in Stuttgart

Zum zehnten mal in Folge fand in Stuttgart am vergangenen
Mittwoch in Stuttgart eine Revolutionäre 1. Mai Demonstration statt. Die Route führte vom Schlossplatz zum Erwin-Schöttle-Platz im Stadtteil Heslach. Auf Höhe Marienplatz kam es zu einem massiven Polizeieinsatz gegen den Demonstrationszug.Sanitäter die auf der Demonstration im Einsatz waren, berichteten von bis zu 20 Verletzten. Mehrere Personen mussten zur Behandlung das Krankenhaus aufsuchen.

Der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit Thomas Trüten, der selber zusammen mit mehreren VertreterInnen des Bündnisses zur Beobachtung vor Ort war, berichtet:
"Bei diesem Angriff durch die Polizei war keine Zielsetzung zu erkennen. Vollkommen willkürlich wurde in die Menschenmenge geschlagen."

Politisch bewertet er das Geschehen:
"Trotz grün-roter Landesregierung und grünem Oberbürgermeister wird die Versammlungsfreiheit weiterhin massiv eingeschränkt. Dass immer wieder Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen durch die Polizei mit Tränengas und Knüppeln angegriffen werden ist für uns nicht hinnehmbar!"Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert eine Aufklärung der Vorfälle.

Download der Pressemittelung im PDF Format


Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit und die Blockadegruppe gegen Stuttgart 21 hat eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Stuttgarter Ordnungsamt mit Demonstrations - und Aufenthaltsverboten gegen S21-Protest - Grundrechte in Gefahr!

Das Stuttgarter Ordnungsamt stellt erneut sein gebrochenes Verhältnis zu den Grundrechten und deren Ausübung unter Beweis:

Nachdem das Amt regelmäßig antifaschistische Demonstrationen, die Montagsdemo gegen Hartz IV und andere mit rechtswidrigen, schikanösen und unsinnigen Auflagen in der Ausübung der Versammlungsfreiheit behinderte, verschärft es jetzt die Repression gegen S21-Gegner.

Gegen eine symbolische Aktion der Parkschützer (angemeldete Teilnehmerzahl: 30!) im Hauptbahnhof sprach das Ordnungsamt ein Versammlungsverbot aus.

Damit setzte es sich nicht nur über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit hinweg, sondern auch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2011 (1BvR 699/06), das ausdrücklich feststellt, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind, in dem natürlich die Grundrechte gelten.

Gegen einzelne S21-Gegner, die an legalen Blockadeprotestaktionen teilgenommen haben sollen, wird mit dreimonatigem Aufenthaltsverbot für den Kurt-Georg-Kiesinger Platz und Zwangsgeldandrohung vorgegangen.

Die Rechte der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit nach Artikel 2 GG und Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG werden dabei vom Ordnungsamt völlig ignoriert.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu dieser Entwicklung:
"Es ist erschreckend, mit welcher Kaltschnäuzigkeit sich das Ordnungsamt rechtswidrig über Grundrechte und Urteile des Bundesverfassungsgerichtes hinwegsetzt. Die Durchführung einer Eilversammlung vor dem Bahnhof - jetzt mit 200 Teilnehmern - durch die Parkschützer war darauf die richtige Antwort. Wir unterstützen auch die Absicht der Parkschützer, die Rechtswidrigkeit dieses Versammlungsverbotes gerichtlich feststellen zu lassen."

Diese weitere Zuspitzung der Kriminalisierung des Widerstandes wird von einem grünen Oberbürgermeister geduldet oder sogar aktiv unterstützt. Wir fordern von ihm als politisch Verantwortlichem eine sofortige Einstellung solcher illegalen Maßnahmen.

"Aufenthaltsverbote mit Zwangsgeldandrohung gegen einzelne S21-Gegner zeigen zudem die Aktualität der Forderung: "Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen S21-Gegner/innen und Amnestie für die bisher Verurteilten !", ergänzt Ursel Beck, Sprecherin der Blockadegruppe.

"Was Amnestie-Überlegungen wie die von Ulrich Sckerl (Parlamentarischer Geschäftsführer der grünen Landtagsfraktion) anbetrifft, wenden wir uns gegen die Beschränkung auf den 30.9.2010 (Schwarzer Donnerstag) und lehnen den Versuch ab, prügelnde Polizisten und protestierende S21-Gegner in einen Topf werfen zu wollen.

Wir fordern vielmehr von der grün-roten Landesregierung, den Polizeieinsatz vom 30.9.2010 für unrechtmäßig und nicht verhältnismäßig zu erklären, auf dieser Basis die Opfer zu entschädigen und die politisch Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen."

Die Pressemitteilung als PDF Dokument


Soliadresse an das Berliner Bündnis für VersammlungsfreiheitDas Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit setzt sich für die Erweiterung des Versammlungsrechts ein und lehnt den in Berlin
vorgestellten Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Übersichtsaufnahmen durch die Polizei entschieden ab.

Wir freuen uns, dass in Berlin dieser Gesetzesentwurf zur Gründung eines lokalen Bündnisses für Versammlungsfreiheit geführt hat.

Wir begrüßen diesen Schritt und wünschen dem Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit und allen beteiligten Organisationen und
Einzelpersonen viel Erfolg bei der Verteidigung der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit wurde anlässlich einer 2008 geplanten Verschärfung des Versammlungsgesetzes in
Baden-Württemberg gegründet. Mehr als 100 Organisationen und Einzelpersonen aus verschiedensten politischen Spektren schlossen sich anlässlich angekündigter Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zusammen.

Obwohl die damalige CDU Landesregierung, die dieses Gesetz verabschieden wollte, abgewählt wurde und daher bislang nach wie vor das Bundesversammlungsgesetz für dieses Bundesland gilt, werden im damaligen Gesetzesentwurf vorgesehene Verschärfungen auf anderem Wege, wie durch Auflagen des Ordnungsamtes praktisch dennoch angewendet.

Verstöße gegen das Versammlungsrecht auf Seiten der Demonstranten oder Demoanmelder werden akribisch verfolgt, während offener Rechtsbruch durch schikanöse Auflagen oder das Filmen durch die Polizei, was nahezu ständig geschieht, praktisch nie verfolgt werden.

Filmen von Demonstranten durch die Polizei war auch wiederholt Anlass zu Beanstandungen der Polizeipraxis durch unser Bündnis.

Eine Pressemitteilung hierzu, sowie der zugehörige Schriftwechsel sind unter
http://versammlungsrecht.info/neu/files/bdsvf12122012.pdf bzw.
http://www.versammlungsrecht.info/neu/files/versammlungsrecht_innenministerium.pdf
einsehbar.

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zum Urteil gegen den Berliner Antifaschisten Tim H.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit erklärt sich solidarisch mit dem Berliner Antifaschisten Tim H.:

Er wurde am 16. Januar 2013 vom Amtsgericht Dresden zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, bei den Protesten gegen Europas größten Naziaufmarsch in Dresden im Februar 2011 dazu aufgerufen zu haben, Polizeiketten zu durchbrechen.

Mit dieser Polizeimaßnahme sollten tausende AntifaschistInnen davon abhalten werden, Europas größten Naziaufmarsch zu blockieren.

Die Polizei hatte damals die Dresdener Innenstadt faktisch zu einer demokratiefreien Zone machen wollen. Durch weiträumige Absperrungen sollte jeglicher Protest in Hör- und Sichtweite verhindert werden.

Amtsrichter Hans-Joachim Hlava verstieg sich in seiner Urteilsbegründung nicht nur zu der Aussage: „Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden es mal satt“. Mit der Aussage „Was andere getan haben, müssen Sie sich mit anrechnen lassen“ verdeutlichte er zugleich den abschreckenden Charakter des Urteils im Vorfeld der Antinazi Proteste am 13. Februar 2011.

Zudem werden einmal mehr antifaschistische und demokratische Proteste gleichgesetzt mit den verbrecherischen Naziaufmärschen, an denen sich in der Vergangenheit auch die Täter des NSU beteiligten.

Die Verurteilung basiert ohne Nachweis seiner Schuld allein auf einer vermeintlich ähnlichen Statur des Angeklagten mit einer Person in einem verpixelten Polizeivideo.

Obwohl alle anderen bisherigen Verfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden gegen den Aufmarsch von NPD und „Kameradschaften“ im Februar 2011 eingestellt wurden, will sich die Staatsanwaltschaft mit dem Skandalurteil nicht zufriedengeben und legte inzwischen Berufung ein: „Das Strafmaß wird dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“, begründet die Behörde ihre Forderung von zwei Jahren und sechs Monaten Haft in ihrer Berufung.

Maßnahmen wie die in Dresden sind leider keine Ausnahmen sondern entwickeln sich immer mehr zur polizeilichen Standardtaktik. Dies lässt sich in Baden Württemberg anhand der Polizeikessel feststellen, die bei Antinazi Protesten 2009 in Ulm, 2011 in Heilbronn, 2012 in Stuttgart und Göppingen durchgeführt wurden.

Unser Bündnis ist deshalb solidarisch mit Tim und allen anderen betroffenen AntifaschistInnen die Repressionen ausgesetzt sind, weil sie die Neonaziaufmärsche verhindert haben.

Pressemitteilung im PDF Format

Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu anlasslosen Videoüberwachung bei Demonstrationen

Stuttgart, 12.12.2012. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat das Innen- und Justizministerium um eine Stellungnahme zur anlasslosen Videoüberwachung auf Demonstrationen gebeten.

Die erste Stellungnahme von Innenminister Gall bzw. dessen Stellvertreter, Landespolizeipräsident Prof. Dr. Hammann ging überhaupt nicht darauf ein, dass laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.11.2010 (Aktenzeichen 5 A 2288/09) nicht ohne gesetzliche Grundlage gefilmt werden darf. Diese existiert nur in akuten Gefahrensituationen bzw. zur Beweissicherung von Straftaten oder anderer akuten Gefährdungen der öffentlichen Ordnung. In anderen Fällen darf nicht gefilmt werden.

Auch wenn nur der Anschein der Videoüberwachung entsteht, schränkt dies die „innere Versammlungsfreiheit“ ein und ist daher unzulässig.

Auf erneutes Nachfragen durch das Versammlungsrechtsbündnis wird vom Innenministerium wieder nicht auf diesen Sachverhalt eingegangen und lapidar darauf verwiesen, dass die „...Beweissicherungsbeamten gelegentlich die Funktionsfähigkeit ihrer Videotechnik überprüfen (...) Dies bedeutet aber nicht, dass zeitgleich eine Aufzeichnung erfolgt“.

Mit einer ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema durch das Innenministerium ist offensichtlich nicht zu rechnen, wenn derart hanebüchene Ausreden herhalten müssen, um berechtigte Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit des Einsatzes von Videoüberwachung bei Demonstrationen abzuwiegeln.

Wir hatten unserem zweiten Schreiben eine ausführliche Dokumentation von 19 Fällen anlassloser Video- und Fotoüberwachung aus den Jahren 2011/12 durch die Polizei bei Demonstrationen in 9 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs beigefügt.

Das Innenministerium geht in seinem Antwortschreiben darauf mit keinem Wort ein. Unseres Erachtens lässt das nur den Schluss zu, dass dieser flächendeckende Rechtsbruch im Einverständnis oder sogar auf Veranlassung des Innenministeriums geschieht.

Ein Weiterführen des Schriftwechsels mit dem Innenministerium scheint aufgrund der bisherigen Korrespondenz nicht sinnvoll.

Uli Sckerl, parlamentarischer Geschäftsführer und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag, hat am 05.12. 2012 im Stuttgarter Rathaus bei der Veranstaltung „Der schwarze Donnerstag – was noch aufzuarbeiten ist“ angekündigt, wegen der Dauervideoaufzeichnungen, die bei Protesten gegen S21 und Naziaufmärschen zu einer regelrechten Unsitte geworden sind, aktiv zu werden.

Uli Sckerl unterstützt damit eine Forderung, die unser Bündnis seit Jahren erhebt. Wir begrüßen daher diese Initiative, geltendes Recht endlich zur Anwendung zu bringen.

Wir prüfen darüber hinaus weitere Mittel, um gegen diesen fortwährenden Rechtsbruch vorzugehen.

Download der Pressemitteilung (PDF)

Grußwort des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zum 2. Verhandlungstag gegen den Heilbronner Polizeikessel am 6.12.2012

Liebe Prozessbesucher, liebe Unterstützer, Freunde, Interessierte, liebe Anwesende!


Heute findet der zweite Verhandlungstag zum „Heilbronner Polizeikessel“ vom 1. Mai 2011 statt.

Dieser unglaubliche Vorgang, bei dem im Wortsinn morgens vom Zug weg unter anderem Hunderte AntifaschistInnen und GewerkschafterInnen in den Kessel vor dem Bahnhof getrieben und dort bis in die Abendstunden hinein festgehalten wurden, konnte am ersten Verhandlungstag am 25. Oktober nicht zu einer richterlichen Entscheidung geführt werden.

Die Vertreterin des Landes argumentierte, es sei objektiv möglich gewesen, den Platz zu verlassen.
Die hunderte Betroffenen wissen es besser: Sie saßen den ganzen Tag in der prallen Sonne mit nichts außer eventuell selbst mitgebrachter Verpflegung, der Zugang zu den Toiletten war seltenst möglich was zu entwürdigenden Situationen sich im Freien erleichternder Menschen führte.

Das martialische Aufgebot tausender in Kampfmontur ausgestatteter Polizeibeamter und Hundestaffel signalisierte allen, die gegen die Nazis demonstrieren wollten: IHR seid das Problem, nicht die Faschisten. Keiner konnte abends den Platz verlassen ohne dass die Personalien erfasst und Bildaufnahmen angefertigt wurden.

Verkehrte Welt?
Der 1. Mai, der traditionell im Zeichen der Solidarität und Menschenwürde steht, wurde in Heilbronn seitens der baden-württembergischen Landesregierung konterkariert zum Tag des Schutzes der Faschisten.

Die Vertreterin des Landes führte am ersten Prozesstag an, um Eskalationen zu vermeiden, sollten die beiden Gruppen – also die Faschisten und die bunte Mischung 1.Mai-Demonstranten und Nazi-Gegner, getrennt gehalten werden.

Nun – Fakt war, die Nazis durften laufen und ihre ekelhaften Parolen skandieren, während die 1. Mai-Demonstrationen nicht stattfinden konnten und Nazigegner davon abgehalten wurden, ihren Feiertag zu begehen.

Das ist ein Skandal!

Doch wie wir wissen, nicht der einzige.
Kessel gegen Antifaschisten, die gegen Nazis demonstrieren hatten wir am 1. Mai 2009 in Ulm, am 30. Juli diesen Jahres in Stuttgart, am 6. Oktober in Göppingen; am 24. November wurden Demonstranten gegen den reaktionären Burschenschaftstag in Stuttgart gekesselt.
Ja, es ist inzwischen traurige Tradition und eine gewisse Routine, die Versammlungsfreiheit fortschrittlicher Demonstrationen mit repressiven Polizeiauflagen und entsprechendem polizeilichem Vorgehen einzuschränken oder gar unmöglich zu machen. Die „innere Versammlungsfreiheit“ ist durch die Anwesenheit einer großen Zahl von Polizeikräften und ihrer ständigen Filmerei der Demonstrierenden oftmals von vornherein eingeschränkt, da es massiv einschüchternd und abschreckend wirkt.

Gerade aus diesem Grund hat dieser Prozess eine hohe Bedeutung. Es geht nicht nur um diesen speziellen Heilbronner Kessel. Es geht auch nicht nur um Demonstrationen gegen Nazis. Es geht um grundlegend mehr.
Es geht um das Recht auf Versammlungsfreiheit, das uneingeschränkt und ohne behördliche Reglementierung für alle Menschen zu jeder Zeit mit ihren gewünschten Aktionsformen möglich sein muss, solange nicht menschenverachtende, faschistische Propaganda Ziel der Versammlung ist.

Wir reden hier nicht von einem x-beliebigen Recht. Das Versammlungsrecht ist ein sogenanntes Grundrecht, ein einklagbares Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat.
Aber davon ist nicht viel übrig, wenn es mittels Polizeigesetzen nahezu beliebig eingeschränkt werden kann.

Wir fordern euch alle auf – macht diesen Fall bekannt, unterstützt den Prozess mit eurer Anwesenheit, euren Spenden, eurer Solidarität. Engagiert euch im Bündnis für Versammlungsfreiheit!

Für den heutigen Prozesstag fordern wir das Gericht auf, im Sinne der Versammlungsfreiheit den Heilbronner Kessel als ungerechtfertigte Polizeimaßnahme zu verurteilen und dementsprechend alle in diesem Zusammenhang ergangenen Urteile aufzuheben und die Kosten zu erstatten!


Quelle

Solidarität mit Deniz K.!
Die ca. 100 Anwesenden der vom Bündnis für Versammlungsfreiheit unterstützten Veranstaltung „Mit Auflagenbescheid und Pfefferspray- Repression gegen politisch Aktive“ vom 22. November 2012 im „Linken Zentrum Lilo Herrmann“ , Stuttgart Heslach verabschiedeten einstimmig ohne Enthaltung folgende Solidaritätserklärung mit dem kürzlich in Nürnberg verurteilten Antifaschisten Deniz K. :

„Wir erklären unsere unverbrüchliche Solidarität mit dem vom Landgericht Nürnberg am 14. November 2012 zu 2 ½ Jahren ohne Bewährung verurteilten 19-jährigen revolutionären Antifaschisten Deniz K. und protestieren entschieden gegen diese Kriminalisierung und versuchten Einschüchterung des berechtigten Kampfes aller Antifaschisten.

Wir fordern:
• Vollständige Rehabilitierung des Ansehens von Deniz K.
• Freiheit und Gerechtigkeit für Deniz K.
• Bestrafung der Staatsanwaltschaft und weiterer Verantwortlicher für diese Rechtsbeugung
• Verbot aller Nazibanden und ihrer volksfeindlichen Propaganda und Auflösung der Geheimdienste
• Keinen Fußbreit den Faschisten

Stuttgart, den 22. November 2012"


Solidaritätserklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit mit den Ford ArbeiterInnen

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Ford Genk,
wir, das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, protestieren gegen den Polizeieinsatz und Eure Einkesselung durch die Kölner Polizei.

Wir verurteilen den Versuch, den Kampf um eure Arbeitsplätze zu kriminalisieren und erklären uns mit Euch solidarisch.

An die 400 Einsatzkräfte plus Hubschrauber gegen 250 Arbeiterinnen und Arbeiter, die um ihre Existenz kämpfen, ist nicht gerade ein Zeichen von Stärke, sondern zeigt eher die Nervosität der Behörden und ihrer Auftraggeber.

Viele von Euch waren überrascht über das Vorgehen der Polizei in Deutschland. Leider ist das inzwischen in Deutschland trauriger Alltag:

Wurden bisher vor allem Antifaschisten eingekesselt, die gegen Naziaufmärsche demonstrierten, ist dies seit langem das erste Mal, dass Gewerkschafter/innen in einer solchen Weise "behandelt" werden.

Wir fordern von den deutschen Behörden die Einstellung aller Verfahren gegen Euch!

Wir appellieren an die die IG-Metall Köln und Eure deutschen Unterstützer, die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes und Eurer Abschiebung nach Belgien überprüfen zu lassen.

Für den weiteren Kampf um Eure Arbeitsplätze wünschen wir euch viel Erfolg!

(...)
Download der Solidaritätserklärung



Für ein fortschrittliches Versammlungsrecht!

Im Jahr 2008 konnte sich die damalige CDU Landesregierung mit ihrem Plan zur Verschärfung des Versammlungsrechts gegen breiten Protest nicht durchsetzen.


Zu offensichtlich waren die Versuche, demokratische und antifaschistische Proteste durch bürokratische Maßnahmen zu erschweren und Menschen abzuschrecken, an diesen teilzunehmen.

Seit diesem fehlgeschlagenen Versuch besteht auch unter der neuen Landesregierung der Wunsch, missliebige Proteste zu behindern. Dazu wird, entgegen der Ankündigung eines „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetzes" im Koalitionsvertrag, das unüberschaubare juristische Dickicht behördlicher Verordnungen eher noch verstärkt als beseitigt.

Während für kommerzielle Veranstaltungen und genehme Großevents kein Aufwand und keine Mühe gescheut wird diese zu ermöglichen, erleben Menschen, die beispielsweise gegen Nazis, Stuttgart 21 oder Bundeswehreinsätze aktiv werden wollen, oftmals eine Kriminalisierung ihres Engagements.

Der Öffentlichkeit wird dies meist als Schutzmaßnahme vor vermeintlich gewalttätigen Eskalationen seitens der Protestierenden dargestellt, um den Protest zu spalten.

Für das seit 2008 bestehende breite Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ist es daher ein Anliegen auch nach dem Abtritt der CDU für ein fortschrittliches Versammlungsrecht einzutreten.

Wir stehen dafür, dass fortschrittliche Initiativen und Organisationen neben ihren primären Zielen auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit aktiv werden und bieten hierfür eine Plattform. Ohne dieses Recht, jederzeit und überall für demokratische und antifaschistische Ziele eintreten zu können, nützt die beste Initiative nichts.

Als Bündnis stellen wir deshalb klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:

• Versammlungsrecht für alle hier lebenden Menschen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit.

• Kostenfreiheit (Keine Anmelde-, Wegtrage- oder Nutzungsgebühren).

• Kreative Aktionsformen wie Flashmobs, Sitzblockaden, Spontandemonstrationen müssen möglich sein.

• Streikposten müssen als Teil von Arbeitskämpfen gesetzlich geschützt werden.

• Protestkundgebungen gehören den Protestierenden.

• Abfotografieren / Filmen und Abhören von Protestteilnehmern durch Polizeibeamte ist zu unterlassen.

• Protest muss sicht- und hörbar sein. Interessen des Einzelhandels und von Verkehrsteilnehmern dürfen keinen Anlass zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit darstellen.

• Keine beschränkenden Behördenauflagen wie Vorschrift der Transparentlänge, Einschränkung der Megaphonnutzung etc.

Letztlich liegt es an uns allen die bestehenden Rechte zu verteidigen und auszuweiten.

Dies geschieht, indem wir aktiv an Demonstrationen und Kundgebungen teilnehmen und uns im Falle von Einschränkungen und Kriminalisierungen mit den Betroffenen solidarisieren.

Als Bündnis möchten wir einen Beitrag hierzu leisten und das Thema Versammlungsrecht durch Öffentlichkeitsarbeit verstärkt ins Bewusstsein der Allgemeinheit rücken.

Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in Bayern, Niedersachsen und weiteren Bundesländern wurde und wird das bürgerlich-demokratische Recht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt. Aus diesem Grund haben wir uns auch mit Bündnissen in anderen Bundesländern vernetzt.

Grundlage unseres Bündnisses ist ein von inzwischen über einhundert Organisationen und Einzelpersonen beschlossener und unterzeichneter Aufruf, der ebenfalls auf unserer Website abrufbar ist. Dieser kann noch immer unterzeichnet werden. Bitte dazu eine Mail schreiben an: kontakt@versammlungsrecht.info

Wir finanzieren uns ausschließlich über Spenden unserer Bündnispartner.

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101 612 232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)

• Für eine aktive Protest- und Widerstandskultur!

• Ja zur Versammlungsfreiheit!

Aus unserer Arbeit

Demonstration „Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes"

Im Sommer 2008 veröffentlichte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung einen Referentenentwurf. Über einhundert im Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit vereinte Gruppen, Parteien, Gewerkschaften und Einzelpersonen organisierten daraufhin unter anderem eine Großdemonstration im Herbst 2008 mit über 6000 TeilnehmerInnen in Stuttgart. Unter anderem auch deshalb blieb der Entwurf der CDU Landesregierung in der Schublade.

Seitdem arbeitet unser Bündnis kontinuierlich für ein fortschrittliches Versammlungsrecht. Zu den regelmäßigen offenen Treffen laden wir herzlich ein, aktuelle Termine finden sich auf unserer Homepage.

Demobeobachtung

Die Arbeitsgruppe Demobeobachtung möchte die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit überprüfen und zu einer besseren öffentlichen Wahrnehmung von Demonstrationen und Kundgebungen beitragen.

Beobachter sind während der Versammlung als solche kenntlich und an verschiedenen Punkten präsent. Die gemachten Beobachtungen werden dokumentiert und im Anschluss an die Versammlung in Form eines Berichtes veröffentlicht.

Um vor allem bei größeren Demonstrationen den Überblick bewahren zu können, werden dringend weitere Beobachter gesucht, die bereit sind verbindlich in der Arbeitsgruppe mitzuarbeiten.

Stuttgart 21

Stuttgart 21 hat viele Menschen, die erstmals oder nach langer Zeit wieder auf Demonstrationen gegangen sind, anschaulich gemacht, dass staatliche Repression gegen Demonstranten nicht auf Militärregimes beschränkt ist. Trotz verfassungsrechtlich garantierter Demonstrationsfreiheit wurde und wird hier vor Ort in Stuttgart wiederholt die Versammlungsfreiheit massiv beschnitten. Durch Demobeobachtungen, Pressemitteilungen etc. versuchen wir auch hier die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu unterstützen, sowie auf Verfehlungen der Ordnungsbehörden aufmerksam zu machen.

Veranstaltungen und Referenten

Auf zahllosen gut besuchten Veranstaltungen konnten unsere ReferentInnen überzeugend darlegen, was hinter den Versuchen zur Verschärfung des Versammlungsrechtes steckt, warum das Eintreten für Versammlungsfreiheit kein "Nebenkriegsschauplatz", sondern Sache jedes demokratisch und antifaschistisch eingestellten Menschen ist.

Die Flyer sind unter anderem im DGB Haus Stuttgart, dem Linken Zentrum Lilo Herrmann sowie bei den Bündnispartnern erhältlich.

Download des Flyers (PDF)

Grußwort an die Kundgebung zur Klage gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1.Mai 2011

Am 25.10.2012 wurde von einer Vertreterin des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit ein Grußwort an die TeilnehmerInnen der Kundgebung in Stuttgart zur Verhandlung gegen den Heilbronner Polizeikessel vom 1. Mai 2011 gerichtet:

Liebe Anwesende,
hunderte AntifaschistInnen, darunter GewerkschafterInnen, Jugendliche, alte und junge Menschen, wollten am 1. Mai 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Heilbronn protestieren. Sie wurden jedoch unmittelbar nach Ankunft vor dem Heilbronner Bahnhof von annähernd 4000 Polizisten festgesetzt.

Während die Polizei so den Naziaufmarsch ermöglichte, verfügte das Heilbronner Ordnungsamt eine versammlungsfreie Zone im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes. Unser Bündnis, das über einhundert Organisationen repräsentiert, kritisierte das Verhalten und Vorgehen der Polizei in der Bahnhofsvorstadt als provozierend, nicht friedlich und grenzüberschreitend. So wurden

• bereits morgens um 08:00 Uhr ca. 200 Menschen die in Richtung Hauptbahnhof demonstrierten, festgenommen. Ebenfalls am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und in Gewahrsam genommen.

• die mit der Bahn angereisten Gegendemonstranten sahen sich ca. 1000 Polizisten gegenüber. Ab 10:15 Uhr wurde der größte Teil dieser Demonstranten eingekesselt und ab 16:13 Uhr in „Freiluftgewahrsam“ genommen. Wobei die Polizei sich weigerte, der Bundestagsabgeordneten Karin Binder von der LINKEN den richterlichen Beschluss vorzulegen. Bis zum heutigen Tage wurde diese richterliche Verfügung keinem - außer der KlägerInnen des heutigen Verfahrens - der in „Freiluftgewahrsam“ Genommen vorgelegt.

• eine angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration dadurch unmöglich gemacht, dass die TeilnehmerInnen sich zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel vor dem Bahnhof befanden. Verhandlungen des Anmelders dieser Demonstration und der Karlsruher Bundestagsabgeordneten Karin Binder mit der Einsatzleitung über einen ungehinderten Zugang zur Demo verliefen ohne Ergebnis: Wer aus dem Kessel heraus wollte, musste sich durchsuchen lassen.

Der Generalverdacht gegen jeden der Eingekesselten blieb aufrecht erhalten. Erst im Laufe des Abends, nach Abreise der Nazis, wurden die festgenommen AntifaschistInnen freigelassen. Dabei wurde jeder/jede Einzelne durchsucht, die Daten erfasst und abgefilmt.

Während der Polizeieinsatz dazu führte, dass die Bahnhofsvorstadt zur „Protest- und demokratiefreien Zone“ wurde, konnten die neonazistischen und faschistischen Gruppierungen ihre menschenverachtende, volksverhetzende Propaganda – inklusive Zeigen des „Hitlergrußes“, sowie die Bedrohung von Journalisten und Attacken auf diese ungestört durchführen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, deshalb ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht, das alle demokratischen und friedlichen Formen des Protestes incl. friedlicher Blockaden zulässt, dringend erforderlich.

Artikel 139 GG ist in Bezug auf neonazistische und faschistische Aufmärsche anzuwenden.

Obwohl es diese juristische Grundlage gibt werden immer wieder Naziveranstaltungen zugelassen und AntifaschistInnen in der Wahrnehmung ihres demokratischen Grundrechtes, dagegen zu protestieren gehindert. Zuletzt kam es am 30.7. in Stuttgart und am 6.10. in Göppingen zu Naziaufmärschen und Kesseln und anderen Repressionen gegen AntifaschistInnen. Wir kritisieren die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie die Auffassung der Polizei als deshalb als „geschichtslos.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit unterstützt deswegen die heutige Klage und fordert das Gericht auf, den Heilbronner Kessel als Angriff auf das Recht auf Versammlungsfreiheit zu verurteilen. Darüber hinaus fordern wir, die in Zusammenhang mit dieser Polizeiaktion bereits ergangenen Urteile gegen AntifaschistInnen aufzuheben, diese zu rehabilitieren und die Kosten zu erstatten.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Download des Grußwortes als PDF Datei


Erklärung zur "NPD-Deutschlandtour": Polizei und Ordnungsamt machen in Stuttgart Nazis den Weg frei!

Am 30.7.2012 versuchte die NPD im Rahmen ihrer sogenannten"Deutschlandtour"eine Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt abzuhalten. Zahlreiche Antifaschisten protestierten dagegen und versuchten mit Sitzblockaden die Durchführung der Kundgebung zu verhindern.

Den Nazis wurde der Weg regelrecht frei geprügelt: Mehrere Hundertschaften, Reiterstaffel und Greiftrupps (BFE-Einheiten) waren im Einsatz.

Die Gegendemonstranten wurden ohne Vorankündigung eingekesselt, stundenlang bei praller Sonne im Polizeikessel ohne Wasser und Nahrung festgehalten und dann zum Teil mit auf dem Rücken gefesselten Händen zur Wasenwache nach Cannstatt gefahren. Der Ermittlungsausschuss der Antifaschisten meldete 75 Festnahmen.

Download der Erklärung vom 5.8.2012

Versammlungsrecht als Herrschaftsinstrument zur Kontrolle von politischen Protesten

Politische Versammlungen wie zuletzt die Revolutionäre 1.Mai-Demo in Stuttgart werden von den Behörden zunehmend blockiert, so das Bündnis für Versammlungsfreiheit Stuttgart. Im Interview mit Radio Dreyeckland spricht Thomas Trüten vom BfV über solche "undemokratischen Sitten" wie Auflagen gegen Spendensammlungen, das martialische Auftreten der Polizei, die Missachtung öffentlicher Räume und Gerichtsurteile und Praktiken wie das routinemäßige Abfilmen von Demonstrierenden. Auch die aktuellen Zustände bei Blockupy in Frankfurt werden angesprochen.

Zum Interview

Pressemitteilung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 16. Mai 2012:

Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durch Behördenwillkür bedroht

"Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt" (Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit am 21.3.2012)

Diese Erosion nimmt zunehmend drastischere Formen an und trifft verschiedenste Spektren der Protestbewegung. Als Beispiel genügt es, zwei Wochen im Mai 2012 zu betrachten, die diese Entwicklung verdeutlichen:

1. Mai 2012:
Die revolutionäre 1. Mai-Demonstration in Stuttgart wird mit einem wandernden, hochgerüsteten Polizeikessel durch die Stadt "begleitet". Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer und Abschreckung potenzieller Teilnehmer unter den Passanten ist die Absicht. Pressefotografen, die dieses Szenario festhalten, wird mit Platzverweis gedroht, weil "weil einzelne Beamte es ablehnen, fotografiert zu werden".

Dies steht ganz im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2012 (Az. 6 C 12.11), das feststellt, dass ein Polizeieinsatz ein "zeitgeschichtliches Ereignis" ist, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.

7. Mai 2012:
"Die Stuttgarter Polizei beschlagnahmte am Ende der letzten Montagskundgebung gegen Hartz IV die, von Passanten und Demonstranten für die Arbeit der Montagsdemo gespendeten 93 € aus der auf der Straße aufgestellten Spendendose.
Montagsdemonstranten und Passanten, die sofort gegen diese unrechtmäßige Polizeiaktion protestierten, wurde "Widerstand gegen die Staatsgewalt" vorgeworfen. Acht mit Blaulicht auf den dicht belebten Schloßplatz auffahrende Polizeifahrzeuge erweckten den Eindruck einer gefährlichen Situation. Immer mehr Passanten brachten ihre Empörung über diesen Akt der Polizeiwillkür mit Sprechchören zum Ausdruck: von "Das ist unser Geld!" bis "Polizeistaat!".
Vor wenigen Wochen erst konnte sich das Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung mit einem Strafbefehl gegen die Versammlungsleiterin der Montagsdemo vor dem Amtsgericht nicht durchsetzen und musste seine Auflage dahingehend korrigieren. dass das Aufstellen einer Spendendose zulässig ist." (aus der Presseerklärung der Stuttgarter Montagsdemo gegen Hartz IV vom 9.5.2012 )

10. Mai 2012:
Aktivisten der Initiative "Cannstatter gegen S21" wird das Verteilen von Flugblättern im Cannstatter Bahnhof verboten und ein zweijähriges (!) Hausverbot gegen sie verhängt: "… auf Grund des Hausrechtes der DB Stations & Service AG verbieten wir Ihnen ab sofort bis zum 25.4.2014 den Bahnhof Bad Cannstatt einschließlich seiner Einrichtungen ( Toiletten etc.) zu betreten." Mit Rücksichtnahme auf die eigenen Geschäfte werden die Betroffenen nicht generell vom Bahnverkehr ausgeschlossen. "Sie haben sich in diesem Fall jedoch auf dem kürzesten Weg unverzüglich zu und von den Zügen zu begeben." (Grundrecht auf Meinungsfreiheit contra Hausrecht der Bahn AG auf BAA vom 10.5.2012)

Auch dies geschieht im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2011 (1 BvR 699/06) in dem festgestellt wird, dass Flughäfen, Bahnhöfe etc. öffentlicher Raum sind und die Grundrechte dort natürlich auch gelten.

Diese Erosion der Grundrechte ist keine Stuttgarter Spezialität. In Frankfurt werden alle Demonstrationen der Blockupy Bewegung komplett verboten bis hin zur Kundgebung der "Ordensbrüder für den Frieden".

Thomas Trüten weiter: "Dieser Entwicklung muss neben der notwendigen juristischen Auseinandersetzung, auf der Straße und politisch entgegengetreten werden. Die Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz steht auf der Tagesordnung. Und zwar offensichtlich bundesweit. Deshalb unterstützt unser Bündnis die Proteste gegen das Demo- und Versammlungsverbot der Blockupy Aktionen in Frankfurt, unter anderem der Demonstration des Komitees für Grundrechte und Demokratie für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit am Donnerstag, 17. Mai, um 12 Uhr auf den Frankfurter Paulsplatz.“

Download der Pressemitteilung als PDF Datei



Stuttgarter CDU- Gemeinderatsfraktion und Ordnungsamt wollen Versammlungsfreiheit für S21-Gegner einschränken

Die Stuttgarter CDU-Gemeinderatsfraktion will laut einem Bericht der Stuttgarter Zeitung vom 16.3.2012 eine gemeinsame Resolution gegen die wöchentlich stattfindenden Montagsdemonstrationen verabschieden.

Sie möchte erreichen "dass der Protest das öffentliche Leben nicht länger über die Maßen beeinträchtigt". Diese Meldung ist paradox: Die Demoveranstalter selbst hatten sich entschlossen, die Montagsdemonstrationen fortan auf dem Marktplatz abzuhalten, um nicht
den Unmut der Autofahrer auf sich zu ziehen.

Vor allem aber ist die von der CDU geforderte Resolution ein klarer Angriff auf das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und muss entschieden zurück gewiesen werden.

Auch wenn es einigen vielleicht lästig erscheinen mag, das Demonstrationsrecht ist im Grundgesetz verankert. Es ist deshalb verfassungswidrig, eine derartige Einschränkung der Versammlungsfreiheit mit möglichen Verkehrsbehinderungen oder möglichen Störungen für Touristen zu begründen.

Diese Einschränkung trifft im übrigen nicht nur S21-Gegner. Das Ordnungsamt rechtfertigte absurde Auflagen gegenüber dem Anmelder einer Demonstration gegen die Neonazi - Morde wie folgt: Sein Interesse , die Versammlung durchzuführen, müsse "trotz der hohen Bedeutung des Versammlungsrechts in der Rechtsordnung hinter dem besonderen öffentlichen Interesse zurückstehen,die Behinderungen für den Fahrzeug- ,den Fußgängerverkehr sowie für die Anlieger so gering wie möglich zu halten und insbesondere die Benutzbarkeit der öffentlichen Straße zu gewährleisten."

Das ist offener Verfassungsbruch.

Demonstrationen "...enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren." (aus dem Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts)

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: "Was wir derzeit erleben, ist eine Erosion des Grundrechts auf
Versammlungsfreiheit. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird von untergeordneten Behörden wie dem Ordnungsamt oder der Polizei absichtlich ignoriert und nach eigenem Belieben ausgelegt. Unser Bündnis setzt sich dagegen für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz ein, dass Proteste uneingeschränkt ermöglicht. Die grün-rote Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag ein "bürgerfreundliches Versammlungsgesetz" in Aussicht gestellt hat, fordern wir auf, sich dazu entsprechend zu positionieren."

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Prozess der Montagsdemo gegen Hartz IV wegen Spendensammelns - Meinungsfreiheit nur für Reiche?

Das Amt für „öffentliche Ordnung“ der Stadt Stuttgart findet offenbar immer neue Möglichkeiten des Vorgehens gegen unerwünschte Meinungen in der Öffentlichkeit.

Diesmal geht es gegen die Eigenfinanzierung der Montagsdemo gegen Hartz IV, deren Versammlungsleiterin einen Strafbefehl über 450 € erhalten hat.

Vorgeworfen wird ihr die Durchführung einer Spendensammlung entgegen der im Versammlungsbescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Oktober 2011 gemachten Auflage: „Das Sammeln von Spenden wird untersagt.“
Hatte die Stadt Stuttgart zunächst – in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften (siehe unten) - nichts gegen eine auf dem Info-Tisch der Montagsdemo aufgestellte Spendendose unternommen, hat sie inzwischen das Verbot, Spenden zu sammeln, als
„versammlungsrechtliche Auflage“ in die Anmeldebestätigung der Montagsdemo aufgenommen. In der Folge kann die Staatsanwaltschaft bei einer trotzdem durchgeführten Spendensammlung gegen die Versammlungsleiter wegen einer „Straftat nach dem Versammlungsgesetz“ vorgehen.

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnisses für Versammlungsfreiheit: „Wir sehen in diesem Vorgehen der Stadt Stuttgart eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts und weisen diesen Angriff auf die finanzielle Unabhängigkeit von Initiativen und Bewegungen
und letztlich auf die Versammlungsfreiheit zurück. Die Durchführung einer Versammlung ist immer mit Unkosten verbunden und darf nicht von finanzkräftigen Sponsoren wie z. B. der Werbekampagne für Stuttgart 21 abhängen.“

Die so genannten „Sammlungsgesetze“ , die den formalen Ansatzpunkt für derartige Angriffe auf die finanzielle Unabhängigkeit liefern, sind in zwei Dritteln aller Bundesländer in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen worden.

Es gibt keinen Grund, an einem Gesetz festzuhalten, mit dem die Menschen bevormundet werden – als ob sie nicht selber entscheiden könnten, ob sie für die Montagsdemo gegen Hartz IV, für den Protest gegen Stuttgart 21 oder anderes spenden wollen oder nicht.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Landesregierung auf, dieses Landesgesetz ebenfalls ersatzlos zu streichen und unterstützt den Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen diesen Strafbefehl.

Die Verhandlung findet statt am 14. März um 11 Uhr im Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5

Die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Sammlungsgesetzes (SaGVwv) stellt entgegen der neuen Stuttgarter Praxis fest:
„Einer Erlaubnis nach dem Sammlungsgesetz bedürfen somit nicht: …das Aufstellen von Sammelbüchsen oder Sparbüchsen auf Straßen und Plätzen…., wenn dabei nicht durch eine Person auf die Spender eingewirkt wird (zum Beispiel durch Hinhalten der Büchsen oder durch Ansprechen)“

Quellen:


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Zur Räumung des Mittleren Schlossgartens auf Grundlage der so genannten „Allgemeinverfügung“ erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit:


Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens in der vergangenen Nacht wurde deutlich, was Polizeipräsident Züfle in einer Pressemitteilung vom 9.2. 2012 unter der „Anpassung des Einsatzkonzeptes“wegen „deutlich gestiegener Emotionen sowie Radikalisierung bei Teilen der Projektgegner“für den Einsatz im Schlossgarten verstand.

Bei der Räumung das Protestcamps wurde den BewohnerInnen offenbar entgegen der 3. Durchsage keine Zeit gelassen, geordnet und mit ihren Sachen die Zelte zu verlassen. Verschiedene Aussagen von Beteiligten lassen darauf schließen, dass die Polizei die Räumung des Parks mit teilweise groben Methoden (Schlagstöcke, Anrempeln usw.) vollzog.

Das ist der vorläufige Höhepunkt einer seit Wochen anhaltenden Diskussion, in der den S21 GegnerInnen von verschiedenen Seiten ihr Recht auf Versammlungsfreiheit abgesprochen wurde. Gleichzeitig wurde eine Kriminalisierungsstrategie gefahren, die darauf abzielte, Misstrauen zwischen „friedlichen“und vermeintlich „gewalttätigen“Gegnern zu säen:

Dass das Durchfahren von drei Streifenwagen durch eine Menge von mehreren hundert Teilnehmern einer Veranstaltung im Schlossgarten auf Empörung und Unverständnis stößt, wie am 29.01. geschehen, ist vorhersehbar und eine Provokation!

Am selben Tag, an dem ein Gespräch zwischen Parkschützern und Polizeiführung stattfinden sollte, wurde das Protestcamp durchsucht und vier Personen festgenommen.

Am 13.02. hat die Polizei das Parkschützer-Büro durchsucht mit dem Verdacht auf Lagerung von Hilfsmitteln und/oder Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails. Die beschlagnahmten Benzinkanister entpuppten sich als Treibstoff für das Notstromaggregat der Demosanitäter.

In der oben genannten Pressemitteilung der Polizei heißt es: „Ernste Sorge bereitet die Sicherstellung eines funktionsfähigen Molotow-Cocktails im Zuge des Polizeieinsatzes am Südflügel am 13.1.2012.“

Über Ort und Zeitpunkt des Fundes hüllt sich die Polizei jedoch in Schweigen.

Merkwürdig ist aber, dass in der Pressemitteilung der Polizei vom 13.01. zwar die Beschlagnahme eines Pfeffersprays und eines Taschenmessers gemeldet wurde, von einem Molotow-Cocktail aber nicht die Rede war.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet, Panik und Unruhe unter der restlichen Bevölkerung hervorzurufen, indem Projektgegner als potenziell gefährlich dargestellt werden.

Diese Polizeimethoden sind dazu geeignet den Boden zu bereiten für den polizeilichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und andere Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und polizeiliche Einmischung in politische Auseinandersetzungen hat da nichts verloren.

Ungehorsam wird kriminalisiert, Sitzblockaden als Überschreitung rechtlichen Rahmens gesehen, wobei sie verfassungsrechtlich eine Versammlung nach § 8 GG darstellen.“

Zur Forderung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit nach einem fortschrittlichen Versammlungsgesetz führte Thomas Trüten aus:

„Einmal mehr wird deutlich, was von dem durch die Landesregierung angekündigten „bürgerfreundlichen Versammlungsgesetz“ zu erwarten ist. Ein das demokratische politische Engagement fördernde Versammlungsrecht muss offenbar gegen die Landesregierung durchgesetzt werden.“

Darüber hinaus hält das Bündnis an den konkreten Forderungen fest:

Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen
und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert!

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Wir rufen auf, aufmerksam auf die Wahrung des hohen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu achten und sich dafür einzusetzen.

Die Gewährung der Versammlungsfreiheit ist ein praktischer Gradmesser für den Zustand eines demokratischen Staates. Eine Versammlungsrechts"freie" Zone ist nicht zu akzeptieren. Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch.

Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.


Grundsatzerklärung gegen jeden Extremismusbegriff

Mit Sorge nimmt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die zunehmende Gleichsetzung "linker" und "rechter" Politik zur Kenntnis. Insbesondere im Vorfeld antifaschistischer Proteste gegen Naziaufmärsche bestimmen derartige Argumentationen die öffentliche Debatte.

Eine besondere Qualität erreicht dieser Vorstoß im juristisch stark umstrittenen Sächsischen Versammlungsgesetz. Hier heißt es unter Anderem, dass Versammlungen verboten werden können, wenn "Organe oder Vertreter der nationalsozialistischen oder kommunistischen Gewaltherrschaft als vorbildlich oder ehrenhaft" (§15 SächsVersG) dargestellt werden.

Auch die baden-württembergische Landesregierung, vertreten durch Innenminister Gall (SPD), erklärte in einer Stellungnahme im November 2011 ein „Konsequent repressives Vorgehen“ für notwendig und befürwortet eine „Präventionsarbeit in allen Phänomenbereichen (...), um extremistischen Bestrebungen den Nährboden zu entziehen.“

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit lehnt jede Gleichstellung linker Politik mit rechten und nationalsozialistischen Umtrieben und die hieraus folgende Diskreditierung von antifaschistischem Engagement konsequent ab! Die zunehmende Etablierung von Extremismustheorien in gesellschaftspolitischen Debatten widerspricht grundlegend dem Bild gelebter Demokratie.

Als spektrenübergreifendes Bündnis auf antifaschistischer Grundlage haben wir in den vergangenen Jahren eine Vielzahl positiver Erfahrungen sammeln können. Hieran möchten und werden wir weiterhin anknüpfen.

Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, 09. Februar 2012



“Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt”- Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 5.1.2012

Journalisten, Fernsehreporter werden ausgeschlossen

Durch die "Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schloßgartenanlagen in Stuttgart" vom 22.12.2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt:

Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten "besonders berechtigten" Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig.

In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig!

Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden – es herrscht kein Ausnahmezustand!

Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist.

Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall: "Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist" (dpa 31.12.2011).

Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schloßgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muß deshalb umgehend die "Allgemeine Verfügung" aufheben!

Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig


Spätestens nach dem Stopp der Bauarbeiten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist klar: Die Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig und nicht durch das Baurecht der DB gedeckt.

Ebenso die Baumfällungen am 30.9./1.10.2010: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Strafbefehle gegen drei DB-Bedienstete erlassen, die offenbar ein Gutachten zurückgehalten hatten, das zum Stopp der Baumfällarbeiten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart geführt hätte.

Folglich waren alle polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bauarbeiten rechtswidrig!

Projektgegner haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei

Bündnissprecher Thomas Trüten: „Im Recht waren und sind unserer Ansicht nach dagegen die Projektgegner, die sich mit Aktionen des zivilen Ungehorsams diesem ungesetzlichen Treiben entgegengestellt haben: Sie haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei!“

Alle Verfahren gegen S21-GegnerInnen einstellen

Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Wir fordern deshalb die Landesregierung und namentlich den Justizminister auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart anzuweisen, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen!

Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.

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Heilbronner Polizei verhindert Demobeobachtung
Am 8.10.2011 dokumentierten Demonstrationsbeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit eine in Heilbronn stattfindende Demonstration gegen Neonazis. Am Rande dieser Veranstaltung zwangen Heilbronner Polizisten die Demobeobachter unter Androhung der Ingewahrsamnahme, Fotos auf einer Digitalkamera zu löschen. Deswegen erstatten die Betroffenen nun Strafanzeige. Ein Gespräch von Radio DreyEckLand mit Alfred Denzinger vom Bündnis für Versammlungsfreiheit.


Polizeischikane in Heilbronn – Demonstrationsbeobachter erstatten Strafanzeige gegen Polizeibeamte

Am 8.10.2011 dokumentierten Demonstrationsbeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit eine in Heilbronn stattfindende legale, angemeldete und friedliche Demonstration gegen Neonazis. Am Rande dieser Veranstaltung zwangen Heilbronner Polizisten die Demobeobachter unter Androhung der Ingewahrsamnahme, Fotos auf einer Digitalkamera zu löschen. Deswegen erstatten die Betroffenen nun Strafanzeige.

Anliegen der Arbeitsgruppe Demobeobachtung ist es, Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch staatliche Organe mit Hilfe von Fotos, Videos und Audioaufzeichnungen zu dokumentieren. Im Anschluss an die Versammlung werden die Berichte auf der Website des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit veröffentlicht. Die Demobeobachter kündigen ihr Kommen dem Ordnungsamt an und sind durch blaue Warnwesten gut zu erkennen.

Unter den in Heilbronn aktiven Demobeobachtern waren auch zwei Fotojournalisten mit Presseausweisen.

Diese wurden dort selbst zu Opfern staatlicher Willkür: Sie beobachteten nach Ende der durchgehend friedlichen Demonstration drei Polizeibeamte in Zivil, die Demonstrationsteilnehmer in eine Personalienfeststellung verwickelten. Die Demobeobachter dokumentierten das Geschehen und wurden daraufhin rüde von den Beamten angegangen. Der Wortwechsel ist dokumentiert. Insbesondere drohten die Beamten mit empfindlichen Übeln wie Ingewahrsamnahme und Beschlagnahme der Fotoausrüstung.

„Diese rechtswidrigen Einschüchterungsversuche gegen Demobeobachter und Journalisten werden von uns nicht mehr geduldet“, fasst einer der betroffenen Demobeobachter, Alfred Denzinger, zusammen. Der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, Thomas Trüten, erklärt: „Wir haben nunmehr nach Auswertung der Geschehnisse und nach sorgfältiger Abwägung der Vorgänge Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn eingereicht. Demonstrationsbeobachter schützen ein gerade in Baden-Württemberg zunehmend bedrohtes Grundrecht. Dabei werden unsere Demobeobachter immer wieder, wie eben in Heilbronn, von Polizeibeamten durch gesetzwidriges Verhalten behindert. Dies ist für uns nicht länger hinnehmbar. Wir werden rechtswidrige Polizeiaktivitäten konsequent zur Anzeige bringen.“

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Pressemitteilung 15.12.2012: Desinformationspolitik der Stuttgarter Polizei

Erneut fällt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle durch die Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit negativ auf. Bereits im Vorfeld wurde vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die angekündigte Videoüberwachung um den Hauptbahnhof kritisiert.

Jetzt stellt sich heraus, dass diese Videoüberwachung schon seit Sommer 2010 vom Stuttgarter Polizeipräsidium betrieben wird. Und dies seit Sommer 2011 nicht nur zur
"Steuerung von Polizeieinsätzen", sondern auch für "polizeiliche Zwecke zur Erfassung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung". Und zwar ohne jede Kennzeichnung des überwachten Bereichs.

In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums heißt es an anderer Stelle:
"Einen sogenannten Polizeikessel wird es auch künftig nicht geben."

Tatsache ist aber, dass im Winter 2010/Frühjahr 2011 der Polizeikessel gang und gäbe war. Diese Art des polizeilichen Vorgehens (Einkesselung der S21-GegnerInnen ohne vorherige Auflösung der Versammlung und ohne Möglichkeit den Platz zu verlassen) nahm im Gegenteil so überhand, dass mehrere S21-GegnerInnen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht haben, um die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen zu lassen.

Weitere Beispiele sind die Polizeikessel am 01.05.2009 in Ulm und am 01.05.2011 in Heilbronn, bei denen wiederholt AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um den Protest gegen Neonazis zu verhindern.

Doch nicht nur hier wird die Stuttgarter Polizei aktiv, so will sie zukünftig auch bei Twitter und Facebook vertreten sein,
"um erforderlichenfalls Einsatzmaßnahmen im Internet ergänzend zu erläutern - und wenn nötig, auch Fehlinterpretationen entgegen zu treten.“

Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis für Versammlungsfreiheit zu dieser Art der polizeilichen "Öffentlichkeitsarbeit":
"Wir kennen das von den Protesten gegen den Neonazi- Aufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn. Dort verteilte die Polizei im Vorfeld Flugblätter und Plakate, gab Presseerklärungen heraus, in denen Sitzblockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert wurden.

Wie notwendig aber das entschlossene Auftreten von AntifaschistInnen war und ist, kann jedeR beurteilen, der in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat.

Deshalb lassen wir nicht locker in unserem Bestreben für ein fortschrittliches Versammlungsrecht.“


Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch. Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.

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Presseerklärung vom 11.12.2011: Polizeipräsident will Versammlungsfreiheit für S21- GegnerInnen einschränken

In einer Pressemitteilung vom 9.12.2011 kündigt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle weitgehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit an. So heißt es dort: "Künftig werde die Stuttgarter Polizei mehr als bisher verkehrslenkend eingreifen, um die Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit bei Aufzügen zu verringern. Dazu gehöre beispielsweise, die bei der Anmeldung und dem Kooperationsgespräch vereinbarten Aufzugstrecken konsequent einzuhalten. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit werde dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt."

Aber verhältnismäßig will er sie schon einschränken, zum Beispiel das Recht auf Spontanversammlungen, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (§ 8 Grundgesetz) gedeckt sind, wird dann für S21-Gegner suspendiert.

Damit aber nicht genug:"Mit rund einem Dutzend Kameras werden die Bereiche des Nord- und Südflügels, des Grundwassermanagements und der relevanten Bauflächen im Mittleren Schlossgarten überwacht. Hinweisschilder werden Passanten künftig auf die dortige Videoüberwachung aufmerksam machen."

Es soll also verdachtsunabhängig, rund um die Uhr, flächendeckend gefilmt werden.
Eine derart exzessive Observation beeinträchtigt aber die innere Entschlussfreiheit, an einer Versammlung teilzunehmen ("innere Versammlungsfreiheit") sprich - schreckt ab und schüchtert ein - und ist deshalb rechtswidrig.

Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Datenzu bestimmen,wird dadurch beeinträchtigt. Diesen mehrfachen Rechtsbruch will Polizeipräsident Züfle auch noch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abstimmen.

Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit dazu: "Wir fordern den Datenschutzbeauftragten auf, sich diesem Ansinnen zu widersetzen und für die Einhaltung der Bürgerrechte Sorge zu tragen."

Der Aufbau einer Drohkulisse durch sogenannte "Gewahrsamscontainer" auf dem Cannstatter Wasen und dem Einsatz tausender Polizisten (die Zahl 9000 wird von der Polizei weder bestätigt noch dementiert) wird als "umfassende Deeskalationsstrategie" bezeichnet.

Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Auch die Aussage Züfles zur Blockade von Baustellenfahrzeugen: „Ein solches Verhalten sei im Grunde nicht friedlich, vor allem deshalb, weil es immer wieder von aggressivem Verhalten geprägt sei“ ist stark einseitig wertend und entspricht nicht der aktuell durch das Bundesverfassungsgericht vertretenen juristischen Bewertung von Sitzblockaden.

Thomas Trüten weiter: "Wenn das Baurecht der Bahn höher steht wie die Grundrechte, dann muss das zu denken geben und die demokratische Öffentlichkeit ist unabhängig von der Position zu 'Stuttgart 21' - aufgerufen, sich einer solchen Entwicklung entgegen zu stellen.

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»Die Polizei zwang uns, gespeicherte Fotos zu löschen«
Übergriffe gegen Journalisten in Heilbronn. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Ein Gespräch mit Alfred Denzinger
Interview: Gitta Düperthal © "junge Welt", 23.12.2012

Alfred ­Denzinger ist Fotojournalist, Mitglied des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit und der Deutschen Journalisten Union (dju) in ver.di. Er ist einer der Demonstrationsbeobachter, die am 8. Oktober in Heilbronn von Polizisten behindert wurden

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn erstattet, weil Polizisten Demonstrationsbeobachter und Pressefotografen beim dortigen Protest gegen Neonazis am 8. Oktober gehindert haben, das Geschehen zu dokumentieren. Was ist vorgefallen?

Nach der Demo, auf dem Weg zum »Sozialen Zentrum Käthe«, wo sich die Demonstranten treffen wollten, trafen wir auf eine Straßenkontrolle von Zivilbeamten, die Demonstrationsteilnehmer durchsuchten. Das wollten wir mit der Kamera aufnehmen. Die Polizisten forderten uns jedoch auf, unser Fotomaterial komplett zu löschen. Wir wiesen darauf hin, daß wir Journalisten sind und der Aufforderung nicht nachkommen werden. Woraufhin die Polizisten mich und meinen Sohn Nico massiv bedrängten. Sie drohten uns mit Festnahme und Beschlagnahme unserer Fotoausrüstung.

Selbst als mein Sohn auf den an seinem Gürtel befestigten Presseausweis verwies und ich den um meinen Hals hängenden Ausweis zeigte, ließen sie nicht locker. Sie beharrten darauf und zwangen uns, die in unseren digitalen Speichermedien gespeicherten Fotos zu löschen. Deshalb haben wir sie wegen Nötigung und Sachbeschädigung angezeigt. Drei weitere Demobeobachter hatten sie bereits eingeschüchtert. Die Beamten hatten ihre Namen nicht genannt; nur einer zeigte mir seinen Ausweis – allerdings nur zugeklappt und vor meiner Nase herumwedelnd, so daß nichts zu erkennen war. Wir haben natürlich nicht alle Fotos gelöscht und außerdem ihre Autokennzeichen aufgenommen, so daß wir alles belegen können. Einer hat eine Dienstnummer auf unser Diktiergerät gesprochen, auf dem die Auseinandersetzung festgehalten ist.

Auch die drei Demonstrationsbeobachter wurden daran gehindert, ihr Recht wahrzunehmen, das alles zu dokumentieren?

Ja, sie haben sich nicht mehr getraut, weiterzumachen, weil sie so unter Druck gesetzt wurden. Das Recht, dokumentieren und fotografieren zu können, gilt nicht nur für Journalisten, sondern für jeden – insbesondere auch für Mitglieder des Bündnisses für Versammlungsfreiheit, die auffällige blaue Westen mit der Aufschrift »Demobeobachter« tragen, und insofern gut erkennbar sind. Sie kündigen ihr Kommen regelmäßig dem Ordnungsamt an. Aber selbst das Vorzeigen unserer Presseausweise hat die Polizisten ja nicht gehindert, so repressiv zu reagieren.

Aus welchem Anlaß hat sich das Bündnis für Versammlungsfreiheit gegründet?

Unser aus 120 Organisationen bestehendes Bündnis hat sich im Oktober 2008 gegründet, weil die damalige CDU/FDP-Landesregierung von Baden-Württemberg das Versammlungsrecht verschärfen wollte. Wir fordern jetzt von der neuen grün-roten Regierungskoalition, daß sie ihr Wahlversprechen wahr macht und endlich ein modernes, fortschrittliches Versammlungsgesetz auf den Weg bringt.
Was müßte verändert werden?

Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muß behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben. Das Versammlungsrecht muß auch für Migranten gelten – das bisherige erlaubt im Grunde nur »Deutschen«, sich »friedlich und ohne Waffen« zu versammeln. Wir fordern Straffreiheit für alle, die bei Protesten gegen »Stuttgart 21« aktiv waren und sind. Nazi-Aufmärsche sollten nicht unter das Versammlungsrecht fallen, denn Faschismus ist ein Verbrechen und keine Meinung.

Ist von der grün-roten Landesregierung zu erwarten, daß sie ihre Wahlversprechen zu mehr Demokratie und bürgerfreundlicher Gesetzgebung in die Tat umsetzt?


Leider gibt es bislang keinerlei Anzeichen dafür, deshalb werden wir es mit dem Druck der Straße erzwingen müssen.

Aktuelle Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht:

Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen!
Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!


Tausende Menschen mussten am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten erfahren, was Polizeigewalt bedeutet. Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr sollen nun vor Gericht verhandelt werden. Doch die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 ist nur eine von vielen Bewegungen, die immer wieder mit dem Vorwurf des "Verstosses gegen das Versammlungsgesetz" konfrontiert wird. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet, dass die Behörden in den letzten Jahren immer häufiger demokratische Protestformen bestraft haben.

Zu den bereits genannten Repressionen kamen in den letzten Wochen mehrere Fälle, in denen Hausdurchsuchungen bei journalistisch aktiven Demonstranten aus dem S21-Protestumfeld durchgeführt wurden um Videoaufnahmen sicherzustellen. Pikanterweise waren die zu beschlagnahmenden Aufnahmen bereits frei im Internet zugänglich. Es ist offensichtlich, dass hier versucht wird, die Berichterstatter einzuschüchtern.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert

Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür Kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:

  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!


Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!


Stoppt die Kriminalisierung von AntifaschistInnen!

Antifaschismus ist keine Straftat!
AntifaschistInnen sahen sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit Repressionen konfrontiert. Nach der Behinderung der Proteste gegen einen Naziaufmarsch 2009 in Ulm markiert der 1. Mai 2011 in Heilbronn einen vorläufigen Höhepunkt der Kriminalisierung antifaschistischen Protestes: Hunderte AntifaschistInnen, die sich an Protesten gegen einen Naziaufmarsch beteiligen wollten, wurden bis zu 11 Stunden in Gewahrsam genommen bzw. eingekesselt. Bereits in den Wochen davor hat die städtische Polizeibehörde eine Kampagne durchgeführt in der Blockaden - entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - als Straftat dargestellt wurden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die antifaschistischen GegendemonstrantInnen am 1. Mai.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:

  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!


Die Unterschriftensammlung, das Forum fürVersammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!












Stoppt die Kriminalisierung von DemoanmelderInnen!


AnmelderInnen von Demonstrationen sehen sich häufig mit Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit konfrontiert. Alleine im Rahmen der Aktivitäten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli 2010 wurden sieben VersammlungsanmelderInnen als „ungeeignet“ abgelehnt. Neben bürokratischen Hürden im Vorfeld wird oft während der Veranstaltung Druck ausgeübt. Nicht selten werden die AnmelderInnen auch nachträglich juristisch belangt. Der Prozess gegen den Anmelder der Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 zeigt, mit was für kleinlichen Vorwürfen bereits Verfahren angestrengt werden und wie versammlungsfeindlich Stuttgarter Gerichte hierbei ihre Urteile fällen.

Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:

  • Nehmen Sie Ihr Grundrecht wahr, beteiligen Sie sich an Demonstrationen!
  • Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!


Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!

Spenden Sie für das Bündnis für Versammlungsfreiheit:

Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)






Die Flyer sind unter anderem erhältlich im DGB Haus Stuttgart (Willi -Bleicher Str. 20), im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105).

Druckvorlagen im PDF Format sind unter Veröffentlichungen abrufbar.




Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zu einer Kampagne „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“ auf:

Einstellung aller Verfahren gegen S21 Gegnerinnen und Gegner!
Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz!

Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr sollen nun vor Gericht verhandelt werden. Doch die Proteste gegen Stuttgart 21 sind nur eine von vielen Bewegung die immer wieder mit dem Vorwurf des „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ konfrontiert werden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.

Mit der Kampagne: „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“

möchten wir über diese Tendenz aufklären, Tipps im Umgang damit geben und nicht zuletzt den Widerstand hiergegen organisieren.

Repression bei Demonstrationen
Tausende Menschen mussten am 30.9.2010 im Stuttgarter Schlossgarten erfahren, was Polizeigewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten bedeutet. Entgegen der staatlichen Darstellung der Ereignisse handelte es sich nicht um eine besondere „Eskalation der Ereignisse“, sondern um eine transformierte Form der üblichen Polizeitaktiken. Das neue an den Geschehnissen war, dass die Repression „die Mitte der Gesellschaft“ erreichte. Nicht einmal die Medien, die sonst häufig unkritisch die Darstellung der Polizei übernehmen, konnten den breiten, bunten und vielfältigen Protest „linksextremen Chaoten“ in die Schuhe schieben.

Es wäre falsch der staatlichen Rechtfertigung des Vorfalls als „einmaliges Ereignis“ Beachtung zu schenken. Vielmehr ist es notwendig eine grundsätzliche Kritik an dem Vorgehen der Polizei zu formulieren. Ob gegen CastorgegnerInnen im Wendland oder AntifaschistInnen in Dresden. Angriffe mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen demokratische Versammlungen sind durch nichts zu legitimieren!

Wir fordern daher:

  • Wasserwerfer abwracken, Pfefferspray verbieten.
  • Für ein Recht auf körperliche Unversehrtheit von Demonstrantinnen und Demonstranten!


Kriminalisierung von Demoanmeldern
Insbesondere die Anmelder von Demonstrationen sehen sich häufig mit Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit konfrontiert. So wurden alleine im Rahmen der Aktivitäten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli 2010 sieben (?) Versammlungsanmelder als „ungeeignet“ abgelehnt – obwohl sie größtenteils noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Neben den Kriminalisierungen im Vorhinein wird oft während der Veranstaltung Druck auf die Anmelder ausgeübt. Nicht selten werden die Anmelder auch im Nachhinein juristisch belangt. Der Prozess gegen den Anmelder der Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 zeigt, mit was für kleinlichen Vorwürfen bereits Verfahren angestrengt werden und wie versammlungsfeindlich Stuttgarter Gerichte hierbei ihre Urteile fällen.

Wir fordern:

  • Schluss mit der Kriminalisierung von Versammlungsanmeldern
  • Gegen die willkürliche Ablehnung von Anmelderinnen und Anmeldern: Versammlungsfreiheit muss für alle gelten
  • Vorrang des demokratischen Rechts auf die Meinungsfreiheit und öffentliche Information gegenüber kommerziellen Interessen


Filmen bei Demonstrationen
Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Filmen friedlicher Demonstrationen immer wieder gerichtlich untersagt wird. Besonders bedenklich sind diese „Einsatzdokumentationen“ vor dem Hintergrund schwammig formulierter Regelungen der Löschfristen und einer unklaren Form der Verwendung des Materials.

Blockieren
Häufig behaupten Politiker und Polizisten Blockaden würden den Straftatbestand der „Nötigung“ erfüllen. De facto besteht hierzu ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes seit 1995. In seiner jüngsten Entscheidung hat das BVerfG am 30.03.2011 festgelegt, dass Art. 8 Abs. 1 des GG auch Sitzblockaden mit einschließt. „Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden.“
Friedliche Sitzblockaden sind folglich durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt!

Seit Beginn der 1980er Jahre wurde eine sogenannte „Wegtragegebühr“ eingeführt. Blockierer die durch die Polizei weggetragen werden begehen demnach eine Ordnungswidrigkeit und müssen ein Bußgeld über 40 Euro pro Beamter/in bezahlen.

Das Stuttgarter Bündnis fordert:

  • Abschaffung der Wegtragegebühr!
  • Stoppt die Kriminalisierung von BlockiererInnen!


Versammlungsfreiheit als Grundrecht
Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform sollte unter der CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sagt klar:

  • Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
  • Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz auf antifaschistischer Grundlage!


Für ein Versammlungsgesetz das Protest ermöglicht
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.

Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brockdorfurteil, BVG). Das ist der Kerngedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken der Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!

Aktiv werden
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür Kämpfen.
Beteiligt euch an Demonstrationen, Solidarisiert euch mit den Opfern der Repression und engagiert euch für Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung und das Forum für Versammlungsfreiheit am 30.9. können nur der Auftakt sein!

Wir bleiben dabei:

  • Ja zur Versammlungsfreiheit!
  • Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetzes!
  • Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz auf antifaschistischer Grundlage


Für die Einstellung aller Verfahren
Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :

  • Mit dem Straffreiheitsgesetz von 1970 wurden ca. 5000 Strafverfahren hinfällig, hauptsächlich Demonstrationsdelikte im Zuge der 68er-Revolte.
  • 1976 wurde zwischen den Bürgerinitiativen , die den Bau des Atomkraftwerks Whyl bekämpften und der Landesregierung (Ministerpräsident war Filbinger!) das Offenburger Abkommen (auch eine Art Schlichtung) abgeschlossen, dass u.a. die Einstellung aller Strafverfahren beinhaltete.


An diese Erfolge möchten wir mit der Kampagne anknüpfen. Unterstützt die Forderung – sammelt Unterschriften - beteiligt euch an Aktionen!




Aktion UBERWACH!
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