“Anders als die Polizei haben S21-Projektgegner Recht und Gesetz verteidigt”- Presseerklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit vom 5.1.2012
Journalisten, Fernsehreporter werden ausgeschlossen
Durch die "Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Aufenthalts- und Betretungsverbots und zur Räumung des Zeltlagers für Teile der Mittleren Schloßgartenanlagen in Stuttgart" vom 22.12.2011 werden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für diesen Bereich, das Grundrecht auf Freizügigkeit und die Meinungs- und Pressefreiheit (Freiheit der Berichterstattung) vollständig außer Kraft gesetzt:
Bei den unter Punkt 1.4. aufgeführten "besonders berechtigten" Personen, die das Areal betreten dürfen, fehlen Journalisten, Fernsehreporter etc. vollständig.
In der Verfügung fehlt eine zeitliche Begrenzung. Das ist offensichtlich rechtswidrig!
Das Einschränken elementarer Grundrechte kann dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechend nicht zeitlich unbegrenzt stattfinden – es herrscht kein Ausnahmezustand!
Und das alles in einer Situation, in der das Baurecht der Bahn durchaus anzuzweifeln ist.
Das erkennt selbst das Innenministerium. SPD-Innenminister Gall: "Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist" (dpa 31.12.2011).
Der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle stoppte daraufhin die Vorbereitungen für einen Polizeieinsatz im Schloßgarten. Das Amt für öffentliche Ordnung muß deshalb umgehend die "Allgemeine Verfügung" aufheben!
Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig
Spätestens nach dem Stopp der Bauarbeiten durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim ist klar: Die Bauarbeiten am Grundwassermanagement waren rechtswidrig und nicht durch das Baurecht der DB gedeckt.
Ebenso die Baumfällungen am 30.9./1.10.2010: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Strafbefehle gegen drei DB-Bedienstete erlassen, die offenbar ein Gutachten zurückgehalten hatten, das zum Stopp der Baumfällarbeiten durch das Verwaltungsgericht Stuttgart geführt hätte.
Folglich waren alle polizeilichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Bauarbeiten rechtswidrig!
Projektgegner haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei
Bündnissprecher Thomas Trüten: „Im Recht waren und sind unserer Ansicht nach dagegen die Projektgegner, die sich mit Aktionen des zivilen Ungehorsams diesem ungesetzlichen Treiben entgegengestellt haben: Sie haben Recht und Gesetz verteidigt, nicht die Polizei!“
Alle Verfahren gegen S21-GegnerInnen einstellen
Die Staatsanwaltschaft ist eine weisungsgebundene Behörde und untersteht dem Justizminister. Wir fordern deshalb die Landesregierung und namentlich den Justizminister auf, die Staatsanwaltschaft Stuttgart anzuweisen, alle Verfahren gegen S21- GegnerInnen einzustellen und eine Amnestie für die bereits Verurteilten zu erlassen!
Unterschriftenlisten zur Unterstützung dieser Forderung sind im DGB Haus Stuttgart erhältlich oder auf den Seiten des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit herunterladbar.
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Heilbronner Polizei verhindert Demobeobachtung
Am 8.10.2011 dokumentierten Demonstrationsbeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit eine in Heilbronn stattfindende Demonstration gegen Neonazis. Am Rande dieser Veranstaltung zwangen Heilbronner Polizisten die Demobeobachter unter Androhung der Ingewahrsamnahme, Fotos auf einer Digitalkamera zu löschen. Deswegen erstatten die Betroffenen nun Strafanzeige. Ein Gespräch von Radio DreyEckLand mit Alfred Denzinger vom Bündnis für Versammlungsfreiheit.
»Die Polizei zwang uns, gespeicherte Fotos zu löschen«
Übergriffe gegen Journalisten in Heilbronn. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Ein Gespräch mit Alfred Denzinger
Interview: Gitta Düperthal © "junge Welt", 23.12.2012
Alfred Denzinger ist Fotojournalist, Mitglied des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit und der Deutschen Journalisten Union (dju) in ver.di. Er ist einer der Demonstrationsbeobachter, die am 8. Oktober in Heilbronn von Polizisten behindert wurden
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hat jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn erstattet, weil Polizisten Demonstrationsbeobachter und Pressefotografen beim dortigen Protest gegen Neonazis am 8. Oktober gehindert haben, das Geschehen zu dokumentieren. Was ist vorgefallen?
Nach der Demo, auf dem Weg zum »Sozialen Zentrum Käthe«, wo sich die Demonstranten treffen wollten, trafen wir auf eine Straßenkontrolle von Zivilbeamten, die Demonstrationsteilnehmer durchsuchten. Das wollten wir mit der Kamera aufnehmen. Die Polizisten forderten uns jedoch auf, unser Fotomaterial komplett zu löschen. Wir wiesen darauf hin, daß wir Journalisten sind und der Aufforderung nicht nachkommen werden. Woraufhin die Polizisten mich und meinen Sohn Nico massiv bedrängten. Sie drohten uns mit Festnahme und Beschlagnahme unserer Fotoausrüstung.
Selbst als mein Sohn auf den an seinem Gürtel befestigten Presseausweis verwies und ich den um meinen Hals hängenden Ausweis zeigte, ließen sie nicht locker. Sie beharrten darauf und zwangen uns, die in unseren digitalen Speichermedien gespeicherten Fotos zu löschen. Deshalb haben wir sie wegen Nötigung und Sachbeschädigung angezeigt. Drei weitere Demobeobachter hatten sie bereits eingeschüchtert. Die Beamten hatten ihre Namen nicht genannt; nur einer zeigte mir seinen Ausweis – allerdings nur zugeklappt und vor meiner Nase herumwedelnd, so daß nichts zu erkennen war. Wir haben natürlich nicht alle Fotos gelöscht und außerdem ihre Autokennzeichen aufgenommen, so daß wir alles belegen können. Einer hat eine Dienstnummer auf unser Diktiergerät gesprochen, auf dem die Auseinandersetzung festgehalten ist.
Auch die drei Demonstrationsbeobachter wurden daran gehindert, ihr Recht wahrzunehmen, das alles zu dokumentieren?
Ja, sie haben sich nicht mehr getraut, weiterzumachen, weil sie so unter Druck gesetzt wurden. Das Recht, dokumentieren und fotografieren zu können, gilt nicht nur für Journalisten, sondern für jeden – insbesondere auch für Mitglieder des Bündnisses für Versammlungsfreiheit, die auffällige blaue Westen mit der Aufschrift »Demobeobachter« tragen, und insofern gut erkennbar sind. Sie kündigen ihr Kommen regelmäßig dem Ordnungsamt an. Aber selbst das Vorzeigen unserer Presseausweise hat die Polizisten ja nicht gehindert, so repressiv zu reagieren.
Aus welchem Anlaß hat sich das Bündnis für Versammlungsfreiheit gegründet?
Unser aus 120 Organisationen bestehendes Bündnis hat sich im Oktober 2008 gegründet, weil die damalige CDU/FDP-Landesregierung von Baden-Württemberg das Versammlungsrecht verschärfen wollte. Wir fordern jetzt von der neuen grün-roten Regierungskoalition, daß sie ihr Wahlversprechen wahr macht und endlich ein modernes, fortschrittliches Versammlungsgesetz auf den Weg bringt.
Was müßte verändert werden?
Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muß behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben. Das Versammlungsrecht muß auch für Migranten gelten – das bisherige erlaubt im Grunde nur »Deutschen«, sich »friedlich und ohne Waffen« zu versammeln. Wir fordern Straffreiheit für alle, die bei Protesten gegen »Stuttgart 21« aktiv waren und sind. Nazi-Aufmärsche sollten nicht unter das Versammlungsrecht fallen, denn Faschismus ist ein Verbrechen und keine Meinung.
Ist von der grün-roten Landesregierung zu erwarten, daß sie ihre Wahlversprechen zu mehr Demokratie und bürgerfreundlicher Gesetzgebung in die Tat umsetzt?
Leider gibt es bislang keinerlei Anzeichen dafür, deshalb werden wir es mit dem Druck der Straße erzwingen müssen.
Polizeischikane in Heilbronn – Demonstrationsbeobachter erstatten Strafanzeige gegen Polizeibeamte
Am 8.10.2011 dokumentierten Demonstrationsbeobachter des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit eine in Heilbronn stattfindende legale, angemeldete und friedliche Demonstration gegen Neonazis. Am Rande dieser Veranstaltung zwangen Heilbronner Polizisten die Demobeobachter unter Androhung der Ingewahrsamnahme, Fotos auf einer Digitalkamera zu löschen. Deswegen erstatten die Betroffenen nun Strafanzeige.
Anliegen der Arbeitsgruppe Demobeobachtung ist es, Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch staatliche Organe mit Hilfe von Fotos, Videos und Audioaufzeichnungen zu dokumentieren. Im Anschluss an die Versammlung werden die Berichte auf der Website des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit veröffentlicht. Die Demobeobachter kündigen ihr Kommen dem Ordnungsamt an und sind durch blaue Warnwesten gut zu erkennen.
Unter den in Heilbronn aktiven Demobeobachtern waren auch zwei Fotojournalisten mit Presseausweisen.
Diese wurden dort selbst zu Opfern staatlicher Willkür: Sie beobachteten nach Ende der durchgehend friedlichen Demonstration drei Polizeibeamte in Zivil, die Demonstrationsteilnehmer in eine Personalienfeststellung verwickelten. Die Demobeobachter dokumentierten das Geschehen und wurden daraufhin rüde von den Beamten angegangen. Der Wortwechsel ist dokumentiert. Insbesondere drohten die Beamten mit empfindlichen Übeln wie Ingewahrsamnahme und Beschlagnahme der Fotoausrüstung.
„Diese rechtswidrigen Einschüchterungsversuche gegen Demobeobachter und Journalisten werden von uns nicht mehr geduldet“, fasst einer der betroffenen Demobeobachter, Alfred Denzinger, zusammen. Der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, Thomas Trüten, erklärt: „Wir haben nunmehr nach Auswertung der Geschehnisse und nach sorgfältiger Abwägung der Vorgänge Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn eingereicht. Demonstrationsbeobachter schützen ein gerade in Baden-Württemberg zunehmend bedrohtes Grundrecht. Dabei werden unsere Demobeobachter immer wieder, wie eben in Heilbronn, von Polizeibeamten durch gesetzwidriges Verhalten behindert. Dies ist für uns nicht länger hinnehmbar. Wir werden rechtswidrige Polizeiaktivitäten konsequent zur Anzeige bringen.“
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Pressemitteilung 15.12.2012: Desinformationspolitik der Stuttgarter Polizei
Erneut fällt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle durch die Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit negativ auf. Bereits im Vorfeld wurde vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die angekündigte Videoüberwachung um den Hauptbahnhof kritisiert.
Jetzt stellt sich heraus, dass diese Videoüberwachung schon seit Sommer 2010 vom Stuttgarter Polizeipräsidium betrieben wird. Und dies seit Sommer 2011 nicht nur zur "Steuerung von Polizeieinsätzen", sondern auch für "polizeiliche Zwecke zur Erfassung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung". Und zwar ohne jede Kennzeichnung des überwachten Bereichs.
In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums heißt es an anderer Stelle: "Einen sogenannten Polizeikessel wird es auch künftig nicht geben."
Tatsache ist aber, dass im Winter 2010/Frühjahr 2011 der Polizeikessel gang und gäbe war. Diese Art des polizeilichen Vorgehens (Einkesselung der S21-GegnerInnen ohne vorherige Auflösung der Versammlung und ohne Möglichkeit den Platz zu verlassen) nahm im Gegenteil so überhand, dass mehrere S21-GegnerInnen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage eingereicht haben, um die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen feststellen zu lassen.
Weitere Beispiele sind die Polizeikessel am 01.05.2009 in Ulm und am 01.05.2011 in Heilbronn, bei denen wiederholt AntifaschistInnen eingekesselt wurden, um den Protest gegen Neonazis zu verhindern.
Doch nicht nur hier wird die Stuttgarter Polizei aktiv, so will sie zukünftig auch bei Twitter und Facebook vertreten sein, "um erforderlichenfalls Einsatzmaßnahmen im Internet ergänzend zu erläutern - und wenn nötig, auch Fehlinterpretationen entgegen zu treten.“
Thomas Trüten, Sprecher des Bündnis für Versammlungsfreiheit zu dieser Art der polizeilichen "Öffentlichkeitsarbeit":
"Wir kennen das von den Protesten gegen den Neonazi- Aufmarsch am 1.Mai 2011 in Heilbronn. Dort verteilte die Polizei im Vorfeld Flugblätter und Plakate, gab Presseerklärungen heraus, in denen Sitzblockaden gegen den Neonazi-Aufmarsch als Straftaten denunziert wurden.
Wie notwendig aber das entschlossene Auftreten von AntifaschistInnen war und ist, kann jedeR beurteilen, der in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat.
Deshalb lassen wir nicht locker in unserem Bestreben für ein fortschrittliches Versammlungsrecht.“
Als Teil einer Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht führt das Stuttgarter Bündnis derzeit eine Unterschriftensammlung für die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegnerInnen durch. Unterschriftenlisten gibt es im DGB Haus Stuttgart oder auch auf der Homepage des Bündnisses zum Download.
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Presseerklärung vom 11.12.2011: Polizeipräsident will Versammlungsfreiheit für S21- GegnerInnen einschränken
In einer Pressemitteilung vom 9.12.2011 kündigt der Stuttgarter Polizeipräsident Züfle weitgehende Einschränkungen der Versammlungsfreiheit an. So heißt es dort: "Künftig werde die Stuttgarter Polizei mehr als bisher verkehrslenkend eingreifen, um die Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit bei Aufzügen zu verringern. Dazu gehöre beispielsweise, die bei der Anmeldung und dem Kooperationsgespräch vereinbarten Aufzugstrecken konsequent einzuhalten. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit werde dadurch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt."
Aber verhältnismäßig will er sie schon einschränken, zum Beispiel das Recht auf Spontanversammlungen, die vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (§ 8 Grundgesetz) gedeckt sind, wird dann für S21-Gegner suspendiert.
Damit aber nicht genug:"Mit rund einem Dutzend Kameras werden die Bereiche des Nord- und Südflügels, des Grundwassermanagements und der relevanten Bauflächen im Mittleren Schlossgarten überwacht. Hinweisschilder werden Passanten künftig auf die dortige Videoüberwachung aufmerksam machen."
Es soll also verdachtsunabhängig, rund um die Uhr, flächendeckend gefilmt werden.
Eine derart exzessive Observation beeinträchtigt aber die innere Entschlussfreiheit, an einer Versammlung teilzunehmen ("innere Versammlungsfreiheit") sprich - schreckt ab und schüchtert ein - und ist deshalb rechtswidrig.
Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung,das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Datenzu bestimmen,wird dadurch beeinträchtigt. Diesen mehrfachen Rechtsbruch will Polizeipräsident Züfle auch noch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz abstimmen.
Thomas Trüten, Sprecher des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit dazu: "Wir fordern den Datenschutzbeauftragten auf, sich diesem Ansinnen zu widersetzen und für die Einhaltung der Bürgerrechte Sorge zu tragen."
Der Aufbau einer Drohkulisse durch sogenannte "Gewahrsamscontainer" auf dem Cannstatter Wasen und dem Einsatz tausender Polizisten (die Zahl 9000 wird von der Polizei weder bestätigt noch dementiert) wird als "umfassende Deeskalationsstrategie" bezeichnet.
Das ist eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit. Auch die Aussage Züfles zur Blockade von Baustellenfahrzeugen: „Ein solches Verhalten sei im Grunde nicht friedlich, vor allem deshalb, weil es immer wieder von aggressivem Verhalten geprägt sei“ ist stark einseitig wertend und entspricht nicht der aktuell durch das Bundesverfassungsgericht vertretenen juristischen Bewertung von Sitzblockaden.
Thomas Trüten weiter: "Wenn das Baurecht der Bahn höher steht wie die Grundrechte, dann muss das zu denken geben und die demokratische Öffentlichkeit ist unabhängig von der Position zu 'Stuttgart 21' - aufgerufen, sich einer solchen Entwicklung entgegen zu stellen.
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Offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann vom 16.11.2011.
In einem offnen Brief haben von "polizeilichen Maßnahmen" gegen engagierte Kopfbahnhof-Befürworter Betroffene auf die in den Stuttgarter Nachrichten zitierten Äußerungen des Grünen Ministerpräsidenten reagiert, in denen dieser die Aufstellung von Containern als Gefangenensammelstelle für Stuttgart 21 Gegner als "Vorsorgemaßnahme" im Interesse der Demonstranten begrüßt hatte. Wir dokumentieren dieses Schreiben:
An
Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Winfried Kretschmann
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Offener Brief an den Ministerpräsidenten Kretschmann
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
Sie werden bei Stuttgarter Nachrichten online vom 8.11.2011 wie folgt zitiert: "Kretschmann verteidigte die Pläne der Polizei, für einen solchen Großeinsatz Container aufzustellen, in denen vorübergehend Personen festgehalten werden könnten. Dies sei besser, als wenn sie zur Aufnahme der Personalien draußen warten müssten und etwa eingekesselt werden müssten. Innenminister Reinhold Gall ( SPD) sei verpflichtet, Vorsorge zu treffen."
Wir, die Unterzeichnenden, hatten am 1.2.2011 das zweifelhafte Vergnügen, Opfer dieser "Vorsorge" der Polizei zu werden:
Unter Verletzung des Versammlungsrechts (keine Auflösung der Versammlung, keine Aufforderung, sich zu entfernen) wurden wir morgens um 7.30 Uhr vor dem Grundwassermanagment eingekesselt. Einige von uns standen nur auf dem Gehsteig.
Die Einkesselung bei klirrender Kälte zog sich über drei Stunden hin. Wir wurden dabei wie Schwerverbrecher behandelt: Aufnahme der Personalien, Foto mit Nummer fürs Verbrecheralbum, unsre gesamte persönliche Habe wurde asserviert, d.h. in Plastiktüten verpackt und in einer Liste erfasst, wir wurden einzeln hinter den Polizeibus geführt und einer Leibesvisitation unterzogen. Es fehlte eigentlich nur noch, dass uns Fingerabdrücke genommen und ein DNA-Test gemacht wurde.
Danach wurden wir auf die extra an diesem Tag geöffnete Wasenwache gefahren, wo wir dasselbe Procedere nochmal über uns ergehen lassen mussten (außer der Asservierung unsrer Habe). Ohne richterliche Anordnung wurden wir gesetzwidrig bis 14.30 Uhr in Gewahrsam gehalten. Wir bekamen nichts zu essen und nur auf Nachfrage Leitungswasser zu trinken.
Die Polizei hatte in einer Pressemitteilung zu unsrer Gewahrsamnahme Lügen verbreitet. Auf eine Gegendarstellung unsrerseits hat weder die Polizei noch die Presse reagiert.
So, Herr Kretschmann, sieht die Wirklichkeit aus.
Wir sind empört über ihre Äußerungen und fordern Sie dazu auf, statt Gewahrsamscontainer am Wasen aufstellen zulassen, dafür zu sorgen, dass Ihre Minister des Inneren und der Justiz,die Kriminalisierung des Widerstands gegen S21 stoppen, die Verfahren gegen S21-Gegner einstellen , eine Amnestie für die bereits Verurteilten verhängen und Oberstaatsanwalt Häußler entlassen.
Wir fordern, dass Justiz und das Innenministerium endlich gegen die kriminellen Machenschaften der Bahn vorgehen.
Wir sagen aber auch ganz deutlich: Wir lassen uns durch Gewahrsamnahmen nicht einschüchtern und vom Widerstand abhalten. Wir haben beim Verwaltungsgericht Klage erhoben wegen der Rechtswidrigkeit der Gewahrsamnahme am 1.2.2011
Mit freundlichen Grüßen
Ursel Beck
Wolfgang Hänisch
Silke Krause
Guntrum Kuschner
Nina Picasso
Heike Weidner
Gerhard Wick
Schutz für Demonstranten - Bündnis sammelt Unterschriften für neues Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg
Rund um den Protest gegen Stuttgart 21 ist gut zu beobachten, wie Verwaltungen und Polizei das Versammlungsrecht einschränken. Mit mehreren Aktionen will das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit den Blick darauf lenken und für ein fortschrittliches Versammlungsrecht streiten.
Auflagen für Demonstrationen, Wegtragegebühren bei Sitzblockaden, Schikane von Versammlungsleitern Protestierer müssen mit immer mehr Schwierigkeiten rechnen. Nun kursieren in Baden-Württemberg Unterschriftenlisten »für ein fortschrittliches Versammlungsrecht und die Einstellung aller Verfahren gegen S21-GegernInnen«. Der Jahrestag des »schwarzen Donnerstags« in Stuttgart, als dort mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen friedliche Demonstranten vorgegangen wurde, erschien den Initiatoren als ein guter Anlass: Sie fordern ein Gesetz, das das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit tatsächlich ermöglicht und das nicht durch bürokratische Hürden und polizeiliche Willkür ad absurdum geführt wird.
»Dazu brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte«, erklärt Bündnis-Sprecher Thomas Trüten. Viele hätten noch nicht registriert, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ausgehöhlt werde. Trüten: »Das funktioniert eher subtil: Da haben wir die hiesige Spezialität der Gebühr von 40 Euro, wenn Sitzblockierer von der Polizei weggetragen werden. Es gibt Gemeinden, die verlangen Demogebühren; Demoanmelder werden aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, in Stuttgart gilt de facto ein Demoverbot für die zentrale Fußgängerzone, um nur einige Beispiel zu nennen.«
Mit Auflagen hat auch Gangolf Stocker bereits Erfahrung gemacht. Der Grand Signeur des S21-Widerstands wurde zu einer Geldstrafe über 2700 Euro verurteilt, weil auf einer von ihm angemeldeten Anti-S21-Demo nicht genügend Ordner abgestellt worden seien. »Bei Kundgebungen der Größenordnung wie in Stuttgart steht jeder Versammlungsleiter mit einem Bein im Knast«, so Stocker. Der Stuttgarter Stadtrat sieht in zunehmenden Eingriffen durch Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem »alte Seilschaften« am Zuge, die systematisch S21-Gegner verfolgen.
Doch nicht nur in Stuttgart wird schikaniert. So erlebte Thomas Trüten am 1. Mai in Heilbronn, wie die Gegner des Naziaufmarsches von der Polizei eingekesselt wurden. »Damit hat die Polizei die Demo unmöglich gemacht«, sagt Trüten und kündigt an, dass er und einige Mitdemonstranten Klage gegen die Stadt und gegen den Polizeieinsatz einreichen werden.
Die Methode, ein Grundrecht über Bürokratie schleichend zu verändern, ist schwierig zu erkennen, hat Trüten festgestellt. »Vielen ist gar nicht klar, dass das Versammlungsrecht ein Grundrecht ist.« So habe in Stuttgart die Polizei verbreitet, Spontandemos seien nicht erlaubt. Ohne zu hinterfragen, wurde dies warnend von den Veranstaltern einer Anti-S21-Demo an die Demonstranten weitergegeben. »Dabei stimmt das nicht«, betont Trüten. Aber vor lauter Bemühen, gesetzestreu sein zu wollen, ließen manche Teile der Anti-S21-Bewegung sich zu schnell auf Anweisungen von oben ein.
Die grün-rote Landesregierung schreibt in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Versammlungsrecht nur recht schwammig, sie wolle, »ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg«. Damit das tatsächlich umgesetzt wird, wollen Trüten und seine Gefährten Druck machen. Die Unterschriftenlisten, die nach wenigen Tagen bereits 400 Menschen unterzeichnet hatten, sind ein erster Schritt. Für Ende des Jahres sind ein »Forum für Versammlungsfreiheit« sowie eine Demo geplant.
Mit freundlicher Genehmigung von Gesa von Leesen M.A., Erstveröffentlichung im "Neuen Deutschland" am 5.10.2011
Schwerverletzter Antifaschist –kein Versammlungsrecht für Faschisten!
Mit großer Bestürzung hat das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit die Nachricht des offensichtlichen Mordversuches an einem Antifaschisten aufgenommen, der unser Bündnis von Anfang an unterstützt hat.
Der Aktivist hatte an einem Schleusungspunkt einer Mobilisierungsparty der Neonazis im Vorfeld ihres Aufmarsches am 22. Oktober in Offenburg das Treiben der Faschisten beobachtet.
Ein dort in seinem Auto wartender, bundesweit bekannter Neonazi bemerkte die Antifaschisten und fuhr mit hoher Geschwindigkeit und offenbar gezielt auf sie zu. Der Antifaschist wurde von dem Auto erfasst und schwer verletzt. Ob er wieder gesund wird, ist momentan unklar. Wir wünschen ihm eine baldige Genesung!
Als Bündnis für Versammlungsfreiheit fordern wir ein fortschrittliches Versammlungsrecht auf demokratischer und antifaschistischer Grundlage. Das bedeutet: Kein Recht auf Versammlungsfreiheit für Faschisten! Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
Es ist ein Skandal, dass ein rechter Aufmarsch wie der für den 22. Oktober in Offenburg geplante überhaupt zugelassen wird. Dieses Vorgehen der Politik, der Polizei und der Justiz ist aber keine Seltenheit:
Am 1. Mai wurde ein faschistischer Aufmarsch in Heilbronn erst durch 4000 Polizisten gegen demokratischen und antifaschistischen Protest unter Zuhilfenahme von Repressionen wie stundenlange Kessel durchgesetzt. Dieser Einsatz der Polizei war unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt.
Wir begrüßen es, dass gegen dieses Vorgehen der Polizei jetzt Klage erhoben wird. Wir betonen aber auch, dass die demokratischen Möglichkeiten, gegen einen solchen Aufmarsch schon im Vorfeld vorzugehen mit dem Erhalt und der Erweiterung des demokratischen Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zusammenhängen.
Diese Notwendigkeit hatten in Stuttgart in den letzten Tagen mehrere AntifaschistInnen erfahren müssen. Deren Wohnungen wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft durchsucht, weil sie sich bei den dortigen Protesten gegen den Naziaufmarsch am 19. Februar engagiert hatten.
Ob die sächsische Staatsanwaltschaft sich dabei überhaupt auf legalem Boden befindet und nicht möglicherweise rechtswidrig gegen die Antifaschisten ermittelt, ist offen. Denn zu diesem Zeitpunkt war das neu verabschiedete sächsische Versammlungsgesetz vom Landesverfassungsgerichtshof gekippt worden.
Mit der Gleichsetzung von „Rechts“ und „Links“ wird in den Medien das Opfer zum Täter gemacht. Es wird der Eindruck vermittelt, es sei Sache des Staates und seiner Organe, gegen „rechten“ und „linken“ „Extremismus“ zu kämpfen. Die staatliche Kompetenz in Sachen Antifaschismus zeigt sich aktuell in der regierungsamtlich heruntergerechneten Zahl der Opfer faschistischer Gewalt. Die Polizei sieht hier lediglich 47 Tote statt mindestens 137 seit 1990.
Faschisten sind die größten Antidemokraten. Dennoch wird ihren Aufmärschen auch unter der grün/roten Landesregierung ganz offenbar nicht stärkerer entgegen getreten. Das macht antifaschistischen Widerstand und Protest um so notwendiger.
Die Landesregierung hat ein „bürgerfreundliche Versammlungsgesetz“ in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Es ist für uns als Bündnis klar, dass der politische Druck auf die Landesregierung deutlich erhöht werden muss: Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz, welches wirksamen sicht- und hörbaren Protest auf demokratischer Basis breit möglich macht und rechten Umtrieben keinen Spielraum lässt.
Dies ist sicherlich auch im Sinne des verletzten Antifaschisten.
( Pressemitteilung vom 5.10.2011)
Ein Jahr nach der Räumung des Schlossgartens: zieht Grün/Rot Lehren in Sachen Versammlungsfreiheit?
Der 30. September 2010 erlangte weit über Stuttgart hinaus traurige Berühmtheit. Im Stuttgarter Schlossgarten ging die Polizei damals rabiat gegen GegnerInnen des Projektes Stuttgart 21 vor. Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke wurden eingesetzt. Mehrere Protestierende wurden zum Teil schwer verletzt. Ein Jahr danach sprach Radio Dreyeckland mit Thomas Trüten vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit über die Prozesse von Stuttgart 21 GegnerInnen, den mangelnden Willen der neuen Landesregierung die Geschehnisse aufzuarbeiten und über die Möglichkeit wieder mehr Freiheitsrechte zu erlangen.
Zum Interview
Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt Unterschriftensammlung!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beginnt anlässlich des ersten Jahrestages des sogenannten „Schwarzen Donnerstages“ mit einer Unterschriftensammlung für die „Einstellung aller Verfahren gegen Stuttgart 21 GegnerInnen“ und eine „Amnestie für alle bisher Verurteilten“.
Die Unterschriftensammlung stellt einen Teil der im Herbst laufenden Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz dar. Für November kündigt das Bündnis ein „Forum für Versammlungsfreiheit“ an.
Bündnissprecher Thomas Trüten erklärt die Intention der Kampagne: „Es ist höchste Zeit, dass die grün-rote Landesregierung ihre Wahlversprechen auf mehr Demokratie und bürgerfreundliche Gesetzgebungen in die Tat umsetzt. Die fortlaufende Kriminalisierung von demokratischem Engagement muss beendet werden!“
Die Unterschriftenliste (PDF Datei) kann hier heruntergeladen werden.
Aktuelle Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht:
Aktuelle Flyer des Bündnisses für Versammlungsfreiheit zur Kampagne für ein fortschrittliches Versammlungsrecht:
Stoppt die Kriminalisierung von Stuttgart 21 GegnerInnen!
Einstellung aller Verfahren gegen S21 GegnerInnen und Amnestie für die bereits Verurteilten!
Tausende Menschen mussten am 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten erfahren, was Polizeigewalt bedeutet. Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr sollen nun vor Gericht verhandelt werden. Doch die Protestbewegung gegen Stuttgart 21 ist nur eine von vielen Bewegungen, die immer wieder mit dem Vorwurf des "Verstosses gegen das Versammlungsgesetz" konfrontiert wird. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet, dass die Behörden in den letzten Jahren immer häufiger demokratische Protestformen bestraft haben.
Zu den bereits genannten Repressionen kamen in den letzten Wochen mehrere Fälle, in denen Hausdurchsuchungen bei journalistisch aktiven Demonstranten aus dem S21-Protestumfeld durchgeführt wurden um Videoaufnahmen sicherzustellen. Pikanterweise waren die zu beschlagnahmenden Aufnahmen bereits frei im Internet zugänglich. Es ist offensichtlich, dass hier versucht wird, die Berichterstatter einzuschüchtern.
Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür Kämpfen.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Stoppt die Kriminalisierung von AntifaschistInnen!
Antifaschismus ist keine Straftat!
AntifaschistInnen sahen sich in den vergangenen Jahren vermehrt mit Repressionen konfrontiert. Nach der Behinderung der Proteste gegen einen Naziaufmarsch 2009 in Ulm markiert der 1. Mai 2011 in Heilbronn einen vorläufigen Höhepunkt der Kriminalisierung antifaschistischen Protestes: Hunderte AntifaschistInnen, die sich an Protesten gegen einen Naziaufmarsch beteiligen wollten, wurden bis zu 11 Stunden in Gewahrsam genommen bzw. eingekesselt. Bereits in den Wochen davor hat die städtische Polizeibehörde eine Kampagne durchgeführt in der Blockaden - entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - als Straftat dargestellt wurden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die antifaschistischen GegendemonstrantInnen am 1. Mai.
Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
Die Unterschriftensammlung, das Forum fürVersammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Stoppt die Kriminalisierung von DemoanmelderInnen!
AnmelderInnen von Demonstrationen sehen sich häufig mit Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit konfrontiert. Alleine im Rahmen der Aktivitäten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli 2010 wurden sieben VersammlungsanmelderInnen als „ungeeignet“ abgelehnt. Neben bürokratischen Hürden im Vorfeld wird oft während der Veranstaltung Druck ausgeübt. Nicht selten werden die AnmelderInnen auch nachträglich juristisch belangt. Der Prozess gegen den Anmelder der Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 zeigt, mit was für kleinlichen Vorwürfen bereits Verfahren angestrengt werden und wie versammlungsfeindlich Stuttgarter Gerichte hierbei ihre Urteile fällen.
Für ein Versammlungsgesetz, das Protest nicht behindert
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gestattet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben. Ein neues Versammlungsgesetz muss behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen Riegel vorschieben.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür kämpfen.
Das Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft dazu auf:
Die Unterschriftensammlung, das Forum für Versammlungsfreiheit am 18.11.2011 und die im November geplante Demonstration für ein fortschrittliches Versammlungsrecht können nur der Auftakt sein!
Spenden Sie für das Bündnis für Versammlungsfreiheit:
Bündnis f. Versammlungsfreiheit
Kontonummer: 101612232
Bankleitzahl: 61150020 (Kreissparkasse Esslingen)
Die Flyer sind unter anderem erhältlich im DGB Haus Stuttgart (Willi -Bleicher Str. 20), im Linken Zentrum Lilo Herrmann (Böblinger Str. 105).
Druckvorlagen im PDF Format sind unter Veröffentlichungen abrufbar.
Auch in der zweiten Runde - Protest gegen Bundeswehrgelöbnis war und ist legitim!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zur Beobachtung des zweiten Verhandlungstermines gegen einen Beteiligten der Blockade gegen das am 30. Juli 2010 stattgefundene Bundeswehrgelöbnis in Stuttgart auf.
Die Verhandlung findet statt am kommenden Montag, den 8. August 2011 um 8:15 Uhr im Saal 4 des Amtsgerichtes Stuttgart (Hauffstraße 5).
Zeitungsberichte zum ersten Verhandlungstermin finden sich unter anderem bei:
Die Pressemitteilung zum ersten Verhandlungstermin ist hier zu finden.
Zur Auseinandersetzung um die Schüler- und Jugendblockade an der Baustelle des Grundwassermanagements an der Baustelle des S21 Projektes erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit in einer Pressemitteilung vom 28.07.2011:
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit verurteilt den offenkundigen Kriminalisierungsversuch der Stuttgarter Polizei gegenüber einem Aufruf zur Blockade des Grundwassermanagements bei Stuttgart 21 durch die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“.
Erneut mischt sich die Polizei in die politische Diskussion ein, wenn Polizeipräsident Thomas Züfle fordert, dass sich alle „Verantwortungsbewussten innerhalb des Widerstands gegen Stuttgart 21 (…) von diesem Vorhaben distanzieren“ müssten.
Während im Koalitionsvertrag ein „bürgerfreundliches Versammlungsgesetz“ in Aussicht gestellt wird sprechen Innenminister Reinhold Gall und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer der Jugend das Versammlungsrecht ab.
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine Sitzblockade eine Form des politischen Protestes und verfassungsrechtlich eine Versammlung nach Art. 8 des Grundgesetzes und nicht in jedem Fall als „Nötigung“ anzusehen.
Am 30.09.2010 wurden während des brutalen Polizeieinsatzes hunderte friedlich protestierende "Stuttgart 21" - GegnerInnen, darunter Alte, Jugendliche, Behinderte und Mütter mit Kindern mit Wasserwerfern, Reizgas und Knüppeln zum Teil schwer verletzt.
Ein knappes Jahr später wird unter der neuen Landesregierung erneut eine Drohkulisse aufgebaut, die offenkundig die Einschüchterung unliebsamer Proteste zum Ziel hat.
Statt immer weiterer Einschränkung ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht nötig!
In der demokratischen Streitkultur brauchen wir ein Versammlungsrecht, das spürbare Proteste ermöglicht und denen, gegen die protestiert wird, die Forderungen deutlich macht. Vor einem solchen demokratischen Recht haben nur diejenigen Angst, gegen die sich der Protest richtet.
Seit Jahren finden Einschränkungen des Versammlungsrechts statt:
- Die Anfang der 80er Jahre in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Atomraketenstationierung vom späteren Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführte „Wegtragegebühr“.
- Gewaltsame Räumung einer friedlichen Sitzblockade vor der Kirche St. Eberhard in Zusammenhang mit den Protesten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli.
- Faktisches Demoverbot in der Königsstrasse.
- Schikanöse Auflagen, wie Breite von Transparenten, Beschallung von Plätzen, Bezahlung von Absperrmaßnahmen durch die Veranstalter.
- Die willkürliche Ablehnung von Demoanmeldern.
- Das Filmen von Demonstrationen
Statt dessen fordern wir:
- Abschaffung der „Wegtragegebühr“! Einstellung der Verfahren gegen Protestierende!
- Keine Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch Polizei- und Stadtverordnungen
- Übernahme aller Kosten, die den Protestierenden durch juristische Verfahren, Verdienstausfälle, medizinische Behandlung usw. entstanden sind.
- Das Recht für alle, jederzeit und ohne Anmeldung an demokratischen und antifaschistischen Protesten teilnehmen zu können und diese auch organisieren zu dürfen.
Solidarität mit angeklagtem Antifaschisten!
Wir dokumentieren den Solidaritätsaufruf der Stuttgarter Ortsgruppe der Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe e.V. für einen in Zusammenhang mit den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 1. Mai 2011 in Heilbronn angeklagten Antifaschisten und fordern zu solidarischer Prozessbegleitung und - beobachtung auf:
Am Dienstag den 02. August 2011, soll um 10:00 Uhr im Saal 148, Gerichtsgebäude 1. Stock im Amtsgericht Heilbronn dem Angeklagten der Prozess gemacht werden. Er hatte an einer Gegendemonstration gegen den Aufmarsch des „Nationalen und Sozialen Bündnisses 1. Mai“ teilgenommen.
Für den 1. Mai hatten faschistische Gruppen aus dem süddeutschen Raum in Heilbronn eine Demonstration unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen“ angekündigt.
Das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ rief dagegen zur friedlichen Blockade des Aufmarsches auf. In der Folge verbreitete die Polizei mit zehntausenden Flugblättern und Plakaten, dass diese Blockaden gewalttätig und damit illegal seien.
Schon in der Nacht zum 1. Mai glich Heilbronn einer belagerten Stadt: Personenkontrollen, mehrere Kilometer Absperrgitter, Polizeiketten, Polizeisperren.
Im Einsatz waren etwa 3000 Polizisten inkl. Beweissicherungs- und Festnahme Einheiten (BFE), Hunde- und Pferdestaffeln, zwei Polizeihubschrauber. Wasserwerfer und Räumpanzer standen bereit. Zusätzlich waren 900 Beamte der Bundespolizei im Einsatz, die rechtliche Grundlage dafür ist noch unklar.
Die um 08:00 h begonnene Demonstration in Richtung des Hauptbahnhof, dem Versammlungsort der Nazis, wurde von der Polizei gestoppt und etwa 200 Menschen festgenommen. Noch am Morgen wurde eine Blockade auf der Route der Nazis von der Polizei geräumt und die beteiligten AntifaschistInnen in Gewahrsam genommen.
Minderjährige wurden festgehalten und stunden lang ohne Verpflegung, Toiletten, Sonnenschutz und Wasser auf einem Sportplatz festgehalten.
Eine für den Nachmittag angemeldete antifaschistische 1. Mai Demonstration wurde dadurch verhindert, dass die TeilnehmerInnen zum Großteil in Gewahrsam oder im Polizeikessel waren.
Die mit Zügen angereisten Gegendemonstranten wurden von ca. 1000 Polizisten empfangen. Martialisch wurden Menschen geschubst, mit Hunden eingeschüchtert, einige die Bahnhofstreppen hinabgestoßen; es gab Festnahmen, Beschlagnahmung von Fahnen etc.
Direkt vor dem Hauptbahnhof wurden die AntifaschistInnen schließlich ab 10:15 eingekesselt. Die etwa 750 Nazis reisten mit mehreren Zügen an und wurden direkt am Hauptbahnhof über einen abgesperrten Ausgang zu ihrer abgeschotteten Auftaktkundgebung geleitet.
Dem angeklagten Antifaschisten wird nun vorgeworfen die Gitter, beim Kessel am Hauptbahnhof überstiegen , und gegen die folgenden Übergriffe der Polizei Widerstand geleistet zu haben. Zudem soll sich angeblich ein Polizist am Handrücken eine Schürfwunde zugezogen haben, nachdem der Antifaschist selbst von mehreren Polizisten brutal zu Boden gerissen, gefesselt und verletzt wurde.
Wir sehen hier das übliche Muster der Polizei und Justiz, Aufmärsche von Nazis werden geschützt, Antifschismus kriminalisiert und verfolgt, und die Tatsachen verdreht.
Nicht der Widerstand gegen den Faschismus, das Blockieren oder die Überwindung von Absperrungen ist illegitim, sondern die Freiheitsberaubung, Einschüchterung und Übergriffe der Polizei auf Antifaschisten sowie der Schutz des Aufmarsches der Nazis, die ungehindert ihre rassistische, antisemitsche und faschistische Propaganda, inklusive zeigen des Hitlergrußes, verbeiten durften.
Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen! Für Nazis darf es deswegen kein Recht auf Versammlungsfreiheit geben.
Darüber hinaus fordern wir die Einstellung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten am 1. Mai.
Kommt zum Prozess am 02. August, 10:00 Uhr, Saal 148, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstr. 2-4 !
Vorstellung des Stuttgart Bündnisses für Versammlungsfreiheit am 17.07. im Württembergischen Kunstverein bei "Campus Stadt":
Vorstellung des Stuttgart Bündnisses für Versammlungsfreiheit am 17.07. im Württembergischen Kunstverein bei "Campus Stadt":
Sehr geehrte Damen und Herren,
als erstes möchte ich mich bei den Veranstaltern für die Gelegenheit bedanken, das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit hier kurz vorzustellen. Mein Name ist Thomas Trüten, ich bin Sprecher des Bündnisses.
Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit, Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis oft ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 sollte unter der damaligem CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.
Dagegen gründete sich im September 2008 unser inzwischen aus über 100 Organisationen bestehendes Bündnis. Bereits im Dezember 2008 führten wir eine Demonstration für das Recht auf Versammlungsfreiheit mit 6000 TeilnehmerInnen durch.
In unserer Arbeit nehmen wir aktiv an Demonstrationen teil, unsere Demobeobachter AG ist mit ihren blauen Westen bei zahlreichen Demonstrationen vor Ort, beobachtet und dokumentiert Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch Behörden und Polizei.
Wir geben Pressemitteilungen und Infoflyer zu verschiedenen Themen heraus, führen Veranstaltungen durch, stellen selbst Referenten, wie beispielsweise beim „Aus.Sitzen“ Camp, bei der „offenen Uni“ im Rahmen des Bildungsstreiks oder gewerkschaftlichen Veranstaltungen. Dabei freuen wir uns natürlich sehr über neue MitstreiterInnen.
Warum halten wir das Eintreten für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für so wichtig?
Der – übrigens nie zurückgezogene – Entwurf für ein solches verschärftes Versammlungsgesetz schafft bürokratische Hürden, sieht die Registrierung, Überwachung und Erfassung der TeilnehmerInnen vor und gibt Polizei und Behörden die Möglichkeit für willkürliche Erschwernisse, Eingriffe in die Versammlung und die Rechte der Versammelten. Die neue Landesregierung verspricht in ihrer Koalitionsvereinbarung lediglich ein „bürgerfreundliches“ Versammlungsrecht. Jedoch fallen unter die Verantwortung der neuen Regierung bereits schon wieder mehrere schwerwiegende Anlässe:
Am 1. Mai 2011 wiederholte sich in Heilbronn eine Szenerie, die bereits 2009 in Ulm zu beobachten war und die erst vor einigen Tagen gerichtlich zur illegalen Praxis erklärt wurde: mit massiver Polizeigewalt wird ein Großaufmarsch von Neonazis durchgesetzt. AntifaschistInnen wurden eingekesselt, abgefilmt, weg geprügelt, festgenommen und mit Platzverweisen belegt. Einmal mehr ist nicht von einer zufälligen, sondern von einer systematisch vorbereiteten polizeilichen Eskalation auszugehen. Die Heilbronner Polizei mischte sich in die politische Diskussion über demokratische Widerstandsformen ein, indem sie in zehntausenden von Flyern und auf Plakaten die Behauptung, Blockaden gegen einen genehmigten Naziaufmarsch seien illegal, verbreiten ließ.
Damit versuchte die Polizei, die antifaschistische, demokratische Kultur des Widerstands gegen Naziaufmärsche, die Zivilcourage und das sich „dagegen stellen“ als Gewalt zu diffamieren. Das Vorgehen der Polizei gegenüber den Demonstranten an diesem Tag entsprach dann auch dieser geschichtslosen Haltung.
Die Bilanz des Tages: Hunderte Personalienfeststellungen und Festnahmen, zahlreiche Verletzte durch direkte Polizeigewalt oder durch schikanöse Gewahrsamsbedingungen, wie die ganztägige Einkesselung hunderter Demonstrantinnen.
Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements am 20. Juni im Anschluss an die Montagsdemo gegen Stuttgart 21 weisen wir darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.
Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders, der sich schon vor Beginn der spontanen Aktionen in der Menge aufhielt, nicht geschehen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.
Wir stellen in dem Zusammenhang die Fragen:
„Die Pressestelle der Polizei spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie? Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“
Die Antwort blieben die Verantwortlichen schuldig.Statt dessen wird nachgetreten und die S21 GegnerInnen mit großem Medienecho einmal mehr diffamiert und kriminalisiert und der Einsatz ziviler Polizeibeamter zum Normalfall erklärt.
Wir sehen uns durch diese Vorgänge bestätigt in der Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.
Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr werden seit Monaten vor Gericht verhandelt.
Mit willkürlichen Auflagen können missliebige Proteste behindert, wenn nicht sogar verhindert werden. Bekanntlich soll Gangolf Stocker bei einer Kundgebung am 23.10.2010 zu wenig Ordner im Einsatz gehabt haben. Gemäß den Auflagen des Ordnungsamtes hätte er - bezogen auf die von der Polizei geschätzten Teilnehmerzahl von 16.000 - 320 Ordner einsetzen müssen. Laut Polizei waren aber nur 60 Ordner im Einsatz. Nach Veranstalterangaben betrug die Teilnehmerzahl 50.000. In diesem Falle wären sogar 1.000 Ordner nötig gewesen.
Wir halten eine behördliche Auflage über die Ordnerzahl für verfassungswidrig, da sich mit derartigen Auflagen jede größere Demonstration verhindern lässt. Zudem gibt es keine im Versammlungsrecht verankerten Aussagen zur Anzahl von Ordnern.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden, bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.
Mit der Forderung „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz“ wollen wir dem entgegentreten und helfen, den Widerstand hiergegen organisieren.
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz:
Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.
Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich- ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brokdorfurteil, BVG). Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!
Ich hoffe in diesen wenigen Beispielen deutlich gemacht zu haben, dass ein fortschrittliches Versammlungsgesetz nicht verordnet sondern nur politisch erkämpft werden kann und das strömungs- und bewegungsübergreifend.
Beteiligt Sie sich an Demonstrationen, Solidarisieren Sie sich mit den Opfern der Repression und engagieren Sie sich für Versammlungsfreiheit!
Ich möchte Sie einladen, bei unserem nächsten Bündnistreffen am Mittwoch, 27. Juli 2011 um 19:00 Uhr im DGB Haus Stuttgart dabei zu sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zur Durchsuchung des Büros der Parkschützer in Stuttgart am 07.07.2011 erklärt das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit in einer Pressemitteilung vom selben Tag:
Einsatz bewaffneter Zivilfahnder verstößt gegen Versammlungsrecht
Anlässlich der Vorkommnisse mit einem bewaffneten Zivilfahnder bei der Besetzung des Baugeländes des Grundwassermanagements (GWM) am 20.6.2011 weist das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit darauf hin, dass §12 des Bundesversammlungsgesetzes zwingend vorschreibt, dass Polizeibeamte, die in eine öffentliche Versammlung entsandt werden, sich dem Versammlungsleiter zu erkennen geben müssen.
Dies ist unsrer Kenntnis nach im Fall des Zivilfahnders nicht geschehen.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Staatsanwaltschaft auf, Ermittlungsverfahren gegen diesen Beamten und die Einsatzleitung der Polizei einzuleiten.
Wir weisen weiter darauf hin, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit an zwei Bedingungen geknüpft ist: „friedlich und ohne Waffen“.
Entdecken Versammlungsteilnehmer Personen in Zivil mit Schusswaffen in der Versammlung, so ist es durchaus angezeigt, diese Personen aus der Versammlung zu entfernen, da die gesamte Versammlung andernfalls verboten und aufgelöst werden kann. Ganz abgesehen von der Gefährdung der Versammlungsteilnehmer durch diese Schusswaffe.
Thomas Trüten, Bündnissprecher, kritisiert auch die Informationspolitik der Pressestelle der Polizei: „Die Pressestelle spricht von „etwa einem halben Dutzend“ Zivilfahndern, die am 20.6. eingesetzt waren. Die Bandbreite reicht also von sechs bis elf Beamten. Wie viele Beamte waren tatsächlich im Einsatz? Waren sie alle mit Schusswaffen ausgerüstet und welchen konkreten Auftrag hatten sie?
Ist der Einsatz bewaffneter Zivilfahnder bei S21- Demonstrationen gängige Praxis oder war ihr Einsatz am 20.6. eine Ausnahme? Und wenn ja, warum?“
Thomas Trüten weiter: „Der Einsatz von Zivilfahndern als „Agent Provocateur“ gehört inzwischen offensichtlich zur Polizeipraxis. Ich verweise auf ähnliche Vorgänge beim G8-Gipfel in Heiligendamm und nicht zuletzt am 30.9.2010 in Stuttgart.“
Die Hausdurchsuchungen des Büros der Parkschützer am 7.7. 2011, sowie der Privatwohnungen einzelner Parkschützer verurteilen wir auf das Schärfste. Statt die oben aufgezeigten Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch die Polizei zu ahnden, versucht die Staatsanwaltschaft, die Parkschützer mit aus der Luft gegriffenen Begründungen, in die kriminelle Ecke zu stellen.
Hier stellt sich die Frage, die auch bereits Amnesty International aufgegriffen hat, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich unabhängig und mit gleicher Härte in den Reihen der sogenannten "Ordnungskräfte" ermittelt.
Darüber hinaus sind diese willkürlichen Hausdurchsuchungen zu diesem Zeitpunkt wohl auch der Versuch, das Medienecho auf die Enthüllungen von Spiegel und Stuttgarter Zeitung zu den Kostenmanipulationen der Bahn zu „deckeln“. So finden sich bei google aktuell 234 Presseberichte zur Hausdurchsuchung und lediglich 41 zum Kostenschwindel der Bahn.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht sich durch diese Vorgänge bestätigt in seiner Forderung nach einem fortschrittlichen Versammlungsrecht, das geeignet ist, illegalen Polizeipraktiken einen Riegel vorzuschieben.
Stuttgart, 07.07.2011
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit ruft zu einer Kampagne „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“ auf:
Einstellung aller Verfahren gegen S21 Gegnerinnen und Gegner!
Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz!
Über 1200 Strafverfahren sind die Kriminalisierungsbilanz der jungen Bewegung gegen Stuttgart 21. Sitzblockaden, Spontandemonstrationen, Baumbesetzungen und vieles mehr sollen nun vor Gericht verhandelt werden. Doch die Proteste gegen Stuttgart 21 sind nur eine von vielen Bewegung die immer wieder mit dem Vorwurf des „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ konfrontiert werden. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beobachtet eine seit Jahren zunehmende Tendenz der städtischen und staatlichen Behörden bereits aufgrund von Lappalien oder durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eindeutig gedeckte demokratische Protestformen Bußgelder und Strafbefehle zu verhängen oder Gerichtsverfahren einzuleiten.
Mit der Kampagne: „Für ein fortschrittliches Versammlungsgesetz - sofortige Einstellung der Verfahren gegen S 21 GegnerInnen und Amnestie der bereits Verurteilten“
möchten wir über diese Tendenz aufklären, Tipps im Umgang damit geben und nicht zuletzt den Widerstand hiergegen organisieren.
Repression bei Demonstrationen
Tausende Menschen mussten am 30.9.2010 im Stuttgarter Schlossgarten erfahren, was Polizeigewalt gegen Demonstrantinnen und Demonstranten bedeutet. Entgegen der staatlichen Darstellung der Ereignisse handelte es sich nicht um eine besondere „Eskalation der Ereignisse“, sondern um eine transformierte Form der üblichen Polizeitaktiken. Das neue an den Geschehnissen war, dass die Repression „die Mitte der Gesellschaft“ erreichte. Nicht einmal die Medien, die sonst häufig unkritisch die Darstellung der Polizei übernehmen, konnten den breiten, bunten und vielfältigen Protest „linksextremen Chaoten“ in die Schuhe schieben.
Es wäre falsch der staatlichen Rechtfertigung des Vorfalls als „einmaliges Ereignis“ Beachtung zu schenken. Vielmehr ist es notwendig eine grundsätzliche Kritik an dem Vorgehen der Polizei zu formulieren. Ob gegen CastorgegnerInnen im Wendland oder AntifaschistInnen in Dresden. Angriffe mit Wasserwerfern und Pfefferspray gegen demokratische Versammlungen sind durch nichts zu legitimieren!
Wir fordern daher:
Kriminalisierung von Demoanmeldern
Insbesondere die Anmelder von Demonstrationen sehen sich häufig mit Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit konfrontiert. So wurden alleine im Rahmen der Aktivitäten gegen das öffentliche Gelöbnis der Bundeswehr am 30. Juli 2010 sieben (?) Versammlungsanmelder als „ungeeignet“ abgelehnt – obwohl sie größtenteils noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Neben den Kriminalisierungen im Vorhinein wird oft während der Veranstaltung Druck auf die Anmelder ausgeübt. Nicht selten werden die Anmelder auch im Nachhinein juristisch belangt. Der Prozess gegen den Anmelder der Montagsdemonstrationen gegen Stuttgart 21 zeigt, mit was für kleinlichen Vorwürfen bereits Verfahren angestrengt werden und wie versammlungsfeindlich Stuttgarter Gerichte hierbei ihre Urteile fällen.
Wir fordern:
Filmen bei Demonstrationen
Während Demonstrationen fertigt die Polizei immer häufiger Videoaufnahmen an, obwohl das Filmen friedlicher Demonstrationen immer wieder gerichtlich untersagt wird. Besonders bedenklich sind diese „Einsatzdokumentationen“ vor dem Hintergrund schwammig formulierter Regelungen der Löschfristen und einer unklaren Form der Verwendung des Materials.
Blockieren
Häufig behaupten Politiker und Polizisten Blockaden würden den Straftatbestand der „Nötigung“ erfüllen. De facto besteht hierzu ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes seit 1995. In seiner jüngsten Entscheidung hat das BVerfG am 30.03.2011 festgelegt, dass Art. 8 Abs. 1 des GG auch Sitzblockaden mit einschließt. „Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden.“
Friedliche Sitzblockaden sind folglich durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt!
Seit Beginn der 1980er Jahre wurde eine sogenannte „Wegtragegebühr“ eingeführt. Blockierer die durch die Polizei weggetragen werden begehen demnach eine Ordnungswidrigkeit und müssen ein Bußgeld über 40 Euro pro Beamter/in bezahlen.
Das Stuttgarter Bündnis fordert:
Versammlungsfreiheit als Grundrecht
Die Zielsetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit Demonstrationen und Kundgebungen einen besonderen Schutz zu verleihen, wird in der aktuellen Behördenpraxis ausgehebelt. Schon das in Baden-Württemberg geltende Bundesversammlungsgesetz schränkt dieses Grundrecht in massiver Weise ein. Im Rahmen der Föderalismusreform sollte unter der CDU-FDP geführten Landesregierung ein zusätzlich verschärftes Landesversammlungsgesetz eingeführt werden.
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit sagt klar:
Für ein Versammlungsgesetz das Protest ermöglicht
Als Bündnis stellen wir klare Forderungen an ein fortschrittliches Versammlungsgesetz: Sitzblockaden, Streikposten und Spontandemonstrationen müssen hierbei ohne Einschränkungen gewährleistet werden. Spürbarer Protest und kreative Aktionsformen müssen möglich bleiben und vor Kategorisierungsversuchen geschützt werden. Nicht zuletzt muss es behördlicher Willkür und polizeilichen Schikanen einen rechtlichen Riegel vorschieben.
Es geht uns um nicht mehr und nicht weniger als „ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren“ (Brockdorfurteil, BVG). Das ist der Kerngedanke des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Jedes Gesetz, dass diesen Kerngedanken der Versammlungsfreiheit zunichte machen soll, lehnen wir kategorisch ab!
Aktiv werden
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Versammlungsfreiheit nichts ist, was uns geschenkt wird. Es kommt vielmehr darauf an, dass wir uns unser Recht nehmen und aktiv dafür Kämpfen.
Beteiligt euch an Demonstrationen, Solidarisiert euch mit den Opfern der Repression und engagiert euch für Versammlungsfreiheit!
Die Unterschriftensammlung und das Forum für Versammlungsfreiheit am 30.9. können nur der Auftakt sein!
Wir bleiben dabei:
Für die Einstellung aller Verfahren
Der Forderung nach Einstellung aller Verfahren wird oft entgegen gehalten, sie sei unrealistisch. Tatsächlich kennt die jüngere deutsche Geschichte Beispiele, wo das gelungen ist :
An diese Erfolge möchten wir mit der Kampagne anknüpfen. Unterstützt die Forderung – sammelt Unterschriften - beteiligt euch an Aktionen!
Erklärung des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zu den Ereignissen am 1. Mai in Heilbronn
Für den 01. Mai 2011 in Heilbronn hatten neonazistische und faschistische Gruppierungen aus dem süddeutschen Raum zu einer Demonstration unter dem Motto „Fremdarbeiterinvasion stoppen“ aufgerufen. Hiergegen wurde von zwei Bündnissen zu Protesten aufgerufen, einmal „Heilbronn stellt sich quer“ sowie „Heilbronn sagt Nein“.
Während das Bündnis „Heilbronn stellt sich quer“ zu friedlichen Blockaden aufrief, wurde seitens des Bündnisses „Heilbronn sagt Nein“ zu einer Demonstration mit anschließendem internationalen Fest mobilisiert.
Heilbronner Polizei mischt sich in die politische Diskussion über demokratische Widerstandsformen ein
Mit der Behauptung Blockaden gegen einen genehmigten Aufmarsch seien illegal wurde versucht das Bündnis „Heilbronn-stellt-sich-quer“ bereits im Vorfeld zu isolieren und zu kriminalisieren. Diese Vorgehensweise der Polizei ist geeignet die antifaschistische, demokratische Kultur des Widerstands gegen Naziaufmärsche, die Zivilcourage und das sich „dagegen stellen“ als Gewalt zu diffamieren. Das Vorgehen der Polizei gegenüber den Demonstranten in der Bahnhofsvorstadt bzw. an der Aufmarschroute der Neonazis entsprach der im Vorfeld mittels einer „Medienkampagne“ in Umlauf gebrachten Haltung.
Wir kritisieren, dass die Polizei im Vorfeld den demokratischen Protest gegen Neonazis in Form von friedlichen Blockaden als illegal darstellt, und damit den protestierenden friedlichen Antifaschistinnen die Legitimität ihres Handelns abspricht.
Größter Polizeieinsatz der letzten Jahre in Heilbronn!
Bereits in der Nacht zum 1. Mai glich Heilbronn einer belagerten Stadt: Personenkontrollen, mehrere Kilometer Absperrgitter, Polizeiketten, Polizeisperren. Im Einsatz waren etwa 3000 Polizisten inkl. Beweissicherungs- und Festnahme Einheiten (BFE), Hunde- und Pferdestaffeln, zwei Polizeihubschrauber sowie mehrere Polizeiboote. Wasserwerfer und Räumpanzer standen bereit. Offen bleibt darüber hinaus die Rechtsgrundlage der sich ebenfalls im Einsatz befindlichen 900 Beamten der Bundespolizei.
AntifaschistInnen festgesetzt und eingekesselt
Während insgesamt fast annähernd 4000 Polizisten den Naziaufmarsch ermöglichten, verfügte das Heilbronner Ordnungsamt eine versammlungsfreie Zone im mittelbaren und unmittelbaren Umfeld des Bahnhofes. Wir kritisieren das Verhalten und Vorgehen der Polizei in der Bahnhofsvorstadt als provozierend, nicht friedlich und grenzüberschreitend. So wurden
Während der Polizeieinsatz dazu führte, dass die Bahnhofsvorstadt zur „Protest- und demokratiefreien Zone“ wurde, konnten die neonazistischen und faschistischen Gruppierungen ihre menschenverachtende, volksverhetzende Propaganda – inklusive Zeigen des „Hitlergrußes“, sowie die Bedrohung von Journalisten und Attacken auf diese ungestört durchführen.
„Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, so Markus Spreitzer, der Sprecher des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit, „deshalb ist ein fortschrittliches Versammlungsrecht, das alle demokratischen und friedlichen Formen des Protestes incl. friedlicher Blockaden zulässt, dringend erforderlich.“
An anderer Stelle führt Spreitzer aus, „dass Artikel 139 GG in Bezug auf neonazistische und faschistische Aufmärsche anzuwenden ist“, und kritisiert die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie die Auffassung der Polizei als „geschichtslos.“
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen die antifaschistischen Gegendemonstranten am 1. Mai.
Vorsorglich empfiehlt das Bündnis, sich bei Bußgeldbescheiden, Vorladungen oder ähnlichem an die örtlichen Rechtshilfevereinigungen und -gruppen zu wenden.
Download der Erklärung als PDF Datei
Siehe auch: Bericht der Demobeobachter AG des Stuttgarter Bündnisses für Versammlungsfreiheit zum 1. Mai in Heilbronn
Stuttgart 21: Aufruf zur Prozessbeobachtung am 27.05.2011
Am 25.10.2010 kam es nach einer Montagsdemo gegen Stuttgart 21 zu einer Spontandemo die vor dem Bauzaun des Grundwassermanagements im Park endete. Am Bauzaun rüttelten Teilnehmer an diesem. Es zog eine Hundertschaft der Polizei auf und verteidigte den Bauzaun und nahm zwei oder drei Personen fest und führte diese durch den Park und durchsuchte nebenbei Zelte. Dem Greiftrupp folgten mit lautem Protest ca. 40 – 50 Teilnehmer der Spontandemo. Am Rande des Parks (Betonplattform gegenüber dem Südeingang des Bahnhofs) stellte sich eine Reihe Polizisten auf und verhinderte die weitere Verfolgung. Gegenüber einem Demoteilnehmer wurde vom Einsatzleiter Herr F. die Behauptung aufgestellt, dass er bereits vor 10 Minuten einen Platzverweis erhalten und diesen nicht befolgt hätte. Aus diesem Grunde würde er jetzt eine Anzeige wegen Nichtbefolgen des Platzverweises erhalten. Der vor Ort vom Angezeigten benannte Zeuge erhielt ebenfalls eine Anzeige wegen angeblichem Nichtbefolgen eines Platzverweises.
Am Montag, 09.05. fand nun der erste Verhandlungstag gegen einen der Beschuldigten in dieser Sache statt und der Einsatzleiter F. stand im Zeugenstand. Herr F. behauptet, dass der Angeklagte und dessen Zeuge sich der Hundertschaft in den Weg gestellt hätten und somit versuchten, die Arbeit der Polizei zu be- und den Abtransport der Festgenommenen zu verhindern. Aus diesem Grunde erhielten die Beschuldigten einen Platzverweis und in der Folge eine Anzeige wegen Nichtbefolgen. Der Vorwurf wird von beiden Beschuldigten energisch zurückgewiesen.
Man kann sich nun fragen, warum der Einsatzleiter Andreas F. von ca. 40 - 50 Teilnehmern ausgerechnet diese beiden Teilnehmer ausgesucht hat, um diese mit dem abwegigen Vorwurf zu konfrontieren. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass der Einsatzleiter F. kein Unbekannter in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 ist. Herr F. war der direkt verantwortliche Einsatzleiter beim Wasserwerfereinsatz am 30.09.2010. (...)
Kommt zahlreich zur solidarischen Prozessbeobachtung am Freitag, 27.05.2011 im Saal 104 des Amtsgerichtes in Stuttgart, Hauffstr. 5, ab 8.00 Uhr.
Stadt Heilbronn schränkt anlässlich Naziaufmarsch die Versammlungsfreiheit massiv ein!
Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit geht mit einer Pressemitteilung zu den faktischen Verboten von antifaschistischen Protesten gegen den am 1. Mai angekündigten Naziaufmarsch in Heilbronn an die Öfffentlichkeit:
"Die Stadt Heilbronn hat schikanöse Auflagen für linke und antifaschistische Demonstrationen und Protestkundgebungen am ersten Mai in Heilbronn erlassen. Ein im Anschluss an den geplanten Neonaziaufmarsch angemeldeter Demonstrationszug aus dem Bahnhofsviertel in die Innenstadt wurde faktisch verboten.
Anstelle der angemeldeten Route wurde lediglich eine Kundgebung auf dem Berliner Platz abseits der Innenstadt genehmigt. Für diese Kundgebung wurden zudem schikanöse Auflagen erlassen. So müssen Versammlungsleiter und Ordner „der Polizei sofort mitteilen, wenn ihnen provozierende, gewaltvorbereitende oder gewalttätige Aktionen bekannt werden sollten, die sich z.B. gegen Versammlungsteilnehmer einer anderen Versammlung richten“. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beanstandet, dass hierdurch der Versammlungsleiter und die Ordner zum verlängerten Arm der Polizei gemacht werden sollen. Des Weiteren schreibt der Auflagenbescheid vor, dass Transparente eine Länge von 3 Metern und Fahnenstangen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten dürfen.
Das aus über 130 Organisationen und etlichen Einzelpersonen bestehende Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zeigte sich empört über das Vorgehen der Stadt Heilbronn. Bündnissprecher Markus Spreitzer erklärte zu den Vorgängen: „Am 1. Mai setzt die Stadt Heilbronn das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit teilweise außer Kraft. Das kann und darf so nicht hingenommen werden.“"
Presseinformation von ver.di zum Prozess gegen Marc Kappler am 10. Februar 2011
Am Donnerstag, den 10. Februar 2011, findet um 10 Uhr im Amtsgericht Stuttgart ein Gerichtsprozess gegen den ver.di Gewerkschaftssekretär Marc Kappler statt. Grund hierfür ist ein angeblicher Verstoß gegen die Auflagen bei einer Bildungsstreikdemonstration im Juni 2010, die er beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet hatte.
Bernd Riexinger, Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart, verurteilt diese Anklagepraxis: „An den Anklagepunkten wird bereits deutlich, dass es nicht darum geht, das Versammlungsgesetz zu beachten, sondern ganz im Gegenteil das Verfahren vom Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft zum Selbstzweck und damit zur Einschüchterung von Versammlungsleitern eröffnet wurde.“
Die Staatsanwaltschaft wirft Marc Kappler, dem Versammlungsleiter, vor, dass die Demonstranten die ohnehin gesperrten Straßenkreuzungen am Berliner Platz und am Rotebühlplatz je 6 und 9 Minuten blockiert hätten und eine Zwischenkundgebung wenige Meter neben der geplanten Stelle abhielten.
Hierbei verweist Marc Kappler auf die hohe Bedeutung des zu erwartenden Urteils: „Alles andere als ein Freispruch, würde eine faktische Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Stuttgart bedeuten, da jeder Anmelder einer Demonstration ein Gerichtsverfahren fürchten müsste, egal wie die Demonstration verlaufen wäre.“
ver.di wird den Verlauf des Verfahrens genau beobachten. Bei einer Verurteilung wird ver.di in die nächste Instanz gehen, allein um mehr über die Hintergründe solcher Strafanzeigen zu erfahren. Bernd Riexinger dazu: „In der letzten Zeit lässt sich eine starke Häufung solcher Anklagen gegen Anmelder von Versammlungen in Stuttgart beobachten, so dass sich der Verdacht einer gewollten Verhinderung von Protest und einer politischen Einflussnahme auf die Polizei geradezu aufdrängt.“
Quelle
Protest gegen Bundeswehrgelöbnis war und ist legitim
Wir fordern die Einstellung aller Strafverfahren gegen die Beteiligten!
Am 30. Juli 2010 fand auf dem Stuttgarter Schlossplatz ein öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr statt. Vorab gab es breite Gegenaktivitäten. So wurde unter anderem die St. Eberhards-Kirche in der Königstraße besetzt und nach wenigen Stunden durch die Polizei geräumt. Am Tag des Gelöbnisses selber wurden eine Sitzblockade gewaltsam geräumt und insgesamt über 70 Personen in Gewahrsam genommen. Inzwischen erhielten die Betroffenen Strafbefehle und Bußgeldbescheide.
Eine Kirchenbesetzung und ihre Folgen
Im Anschluss an den Gottesdienst am Sonntag den 25. Juli stellten sich in der Domkirche St. Eberhard zwei Dutzend KriegsgegnerInnen der Kirchengemeinde vor und kündigten an die Kirche bis zum Gottesdienst im Rahmen des öffentlichen Bundeswehr-Gelöbnisses am darauf folgenden Freitag nicht mehr verlassen zu wollen. Desweiteren sicherten sie zu, sich angemessen und respektvoll zu verhalten und boten an, sich an dem Programm in der Kirche nach Kräften zu beteiligen.
Dennoch beschloss der Dompfarrer und Stadtdekan, Prälat Michael H.F. Brock, der wenige Monate später durch das Aktionsbündnis K21 zum Vermittler im Konflikt um Stuttgart 21 benannt wurde, bereits zwei Stunden später die Kirche durch die Polizei räumen zu lassen. Sieben Friedensaktivisten wurden daraufhin über mehrere Stunden in Polizeigewahrsam genommen. Inzwischen bekamen die Aktivisten Strafbefehle, wogegen teilweise Widerspruch eingelegt wurde. Die ersten Prozesse stehen bald an.
Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern Straffreiheit für die Kirchenbesetzer und sofortige Einstellung aller Verfahren!
Blockierer erhielten Bußgeldbescheide
Am Tag des Gelöbnisses selber versuchten rund 70 KriegsgegnerInnen mit einer Sitzblockade vor der St. Eberhardskirche den reibungslosen Ablauf des öffentlichen Gelöbnisses zu blockieren. Daraufhin sperrte die Polizei einen Teil der Königstraße und räumte die friedliche Blockade teilweise gewaltsam. Über fünf Stunden mussten die betroffenen Friedensaktivisten in Gewahrsam verbringen.
Inzwischen hat ein Teil der Betroffenen Bußgeldbescheide des Ordnungsamtes u.a. wegen angeblicher „Verstöße gegen das Versammlungsgesetz“ erhalten. Gegen eine Vielzahl dieser Bescheide wurde Widerspruch eingelegt, einige führten auch zu einer Einstellung aufgrund von Geringfügigkeit. In den kommenden Wochen stehen mehrere Gerichtstermine an.
In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1995 stellt das Bundesverfassungsgericht eindeutig klar, dass auch Blockaden - sofern
keine „Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel“ angewandt wird - durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geschützt werden. Wir fordern die Aufhebung aller Bußgeldbescheide!
Solidarität mit den Betroffenen!
Diese Kriminalisierung legitimen Protestes stellt keinen Einzelfall dar! Ob bei den Protesten gegen S21, antifaschistischen Aktivitäten oder Aktionen gegen Krieg – Bußgeldbescheide und Strafbefehle werden immer mehr zur alltäglichen Behördenpraxis.
Gerade deshalb ist es notwendig, sich mit den Betroffenen zu solidarisieren und diese zu unterstützen.
Besucht die Gerichtstermine, schafft Öffentlichkeit, engagiert euch für die Versammlungsfreiheit. Betroffen sind einzelne, gemeint sind wir alle!
Erstes Verfahren: Mittwoch, den 30. März 2011 um 15:30 Uhr im Saal 3 des Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart
Diese Erklärung wird herausgegeben durch:
Einzelpersonen:
Tom Adler Betriebsrat bei Daimler und Stadtrat SÖS&LINKE Stuttgart, Hagen Battran, Florian Beißwenger - Mitglied der Blockadegruppe gegen Stuttgart21, Daniel Behrens Vorstand DIE LINKE Bietigheim-Bissingen, Roland Blach Landesgeschäftsführer DFG-VK Baden - Württemberg, Achim Buhl, Reinhart Czisch, Alfred Denzinger Unternehmensberater, Rudersberg, Jochen Dürr Landessprecher der VVN - BdA Baden Württemberg, Denise Gers ver.di Ortsvorstand Ludwigsburg, Heike Hänsel Bundestagsabgeordnete die Linke, Thomas Haschke Sprecher LAG Frieden die Linke Baden - Württemberg, Wolfgang Hänisch, Bernhard Hoell, Evelyn Hofer Wirtschaftskorrespondentin Rudersberg, Reiner Hoffmann Mitglied der IG Metall und des Betriebsrats der Porsche AG in Zuffenhausen, Christa Hourani Betriebsrätin Daimler IG Metall, Manfred Jansen, Dieter Keller, Dieter Lachenmayer Sprecher des Friedensnetz BW, Tina Mürle, Konrad Nestle, Mike Pflugrath Aktivmitglied in der Attac Regional-Gruppe Schorndorf, Brigitte Renkl Kreisvereinigung der VVN-BdA Leonberg-Sindelfingen-Böblingen, Bernd Riexinger, Ver.di Bezirksgeschäftsführung Stuttgart, Markus Spreitzer ver.di Ortsvorstand Stuttgart, Lydia Trüten IGM Vertrauensfrau Esslingen und VVN-BdA Kreis Esslingen, Thomas Trüten IG Metall Vertrauensleuteleiter Mitglied IG Metall Delegiertenversammlung Esslingen Kreisvorstand VVN-BdA Esslingen, Stefan Urbat piratige Kandidateneinzelmeinung.
Organisationen: